Drastische Strafen bei Verstößen gegen Corona-Verordnung

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Sozialministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Bußgeldkatalog

“The times they are changing” sang einst Bob Dylan und damit hat er diese Tage einmal mehr recht. Doch wer hätte tatsächlich noch vor ein paar Wochen geglaubt, dass ihm irgendwann einmal 25.000 Euro Strafe drohen könnten – nur für den Aufenthalt in der Nähe von mehr als einer Person?

Nun, die Zeiten haben sich geändert und was gestern noch völlig abwegig erschien, macht heute auf eine traurige und bedrückende Art und Weise Sinn. 25.000 Euro werden tatsächlich für wiederholte Verstöße gegen die landesweit erlassene Verordnung fällig, die zur Eindämmung des Coronavirus jüngst erlassen wurde.

Am Sonntagnachmittag hat das Sozialministerium den aktuellen Bußgeldkatalog vorgestellt, welcher folgende Eckpunkte umfasst:

  • Wer sich – abgesehen von der Familie oder im Haushalt lebenden Personen – mit mehr als einer Person in der Öffentlichkeit trifft, riskiert ein Bußgeld von 100 bis 1000 Euro pro Person.
  • Wer gar dabei erwischt wird an einer Versammlung mit mehr als fünf Personen teilzunehmen, muss mit einer Strafe von 250 bis 1000 Euro rechnen.
  • Wer einen Betrieb weiterführt, der eigentlich geschlossen werden müsste, wird mit einer Mindeststrafe von 2500 Euro belangt, im schlimmsten Fall sogar bis zu 5000 Euro.

Wie bereits oben geschrieben, werden im Wiederholungsfall empfindliche Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt.

Wer sich aus Trotz oder wider besseren Wissens bislang also gegen die erlassenen Anordnungen gestellt hat, bekommt nun mit in Aussicht gestellten, saftigen Strafen noch eine weitere Motivation die Füße still zu halten.

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5 Gedanken zu „Drastische Strafen bei Verstößen gegen Corona-Verordnung“

  1. Sehr gut der Bußgeldkatalog.
    Habe heute morgen gelesen das gestern Abend eine Shisha von der Polizei in Stuttgart gestürmt wurde.
    Drinnen über 20 Personen.
    Hier hätte sofort kassiert gehört.
    Und dem Wirt die Konzession entzogen. Und jeder Gast mit 250 € belegt gehört.
    Nicht einfach nur Platzverweise ausgesprochen

  2. Sehr gut,
    das sollte dann aber auch konsequent umgesetzt werden. Damit auch der Letzte kapiert das dies kein Spaß ist.
    Bei überflüssigen Diskussionen und Uneinsichtigkeit sollten die Summe gleich verdoppelt werden.

  3. Und die ganzen Kurzarbeiter zahlen dann nur 60 bzw. 67%.

    So, mal schauen, ob mein Kommentar veröffentlicht wird.

    Ist reiner Sarkasmus von mir, aber mir ist langweilig und ich bin mal gespannt welche Diskussionen mein Kommentar mit sich bringt

    :-)

  4. Meine Ansicht
    Viel zu Lasch, würde mindestens das doppelte verlangen.
    200€ wem tut das schon weh, die verdienen im Berufsleben mehr.
    ggf. bekommen diese noch Geld vom Staat od. Firma.
    Kürzung der Kurzarbeit Geld!!

  5. Ich scheibe Ihnen auf Grund fehlendes Desinfektionsmittel
    Da in unserer Gegend sehr viel Wein angebaut wird und wir deshalb viele Winzer/ Winzergenossenschaften haben , liegen doch tausende von Litern Desinfektionsmittel hier in den Kellern rum.
    Dieser Wein müsste doch nur zur Alkohol gebrannt werden. Wenn jeder Winzer freiwillig 50 oder 100 ltr spenden würde ( pro 100ltr ca min 10ltr hochprozentiger Alkohol ) könnte man die Krankenhäuser sowie die Ärzte und Pflegepersonal
    Damit (kostengünstig )unterstützen .Wein gibt es jedes Jahr wieder und dieses Jahr mal für einen gute Zweck. Brennanlagen gibt es hier im lände auch noch einige.

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