Kreistag fordert die Landesregierung auf die Kostenübernahme für einen leistungsfähiges Angebot laut Koalitionsvertrag sicherzustellen
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag, der am 14. Juli in der Böhnlichhalle Walzbachtal-Wössingen zusammenkam, begrüßte die Ausweitung des Schienenverkehrsangebotes, die sich aus der Ausschreibung des sogenannten „Netzes 7 Karlsruhe/Heilbronn“ ergibt. Dieses zählt zum sogenannten „Schienenpersonennahverkehr“ (SPNV), dazu zählen Verkehrsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die vom Land Baden-Württemberg organisiert, verwaltet – und grundsätzlich auch bezahlt werden.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres können sich die Fahrgäste zwischen Heilbronn, Bretten und Karlsruhe auf ein verbessertes Angebot freuen, da auf den Linien zukünftig sowohl die gelben Stadtbahnen in die Karlsruher Innenstadt als auch die roten Regionalexpresse an den Karlsruher Hauptbahnhof fahren. Auch die Anzahl der Fahrten zwischen Bruchsal und Menzingen/Odenheim wird deutlich erhöht, womit es täglich zwei Stadtbahnen pro Stunde zwischen Bruchsal und Menzingen wie auch Odenheim geben wird, in den Hauptverkehrszeiten sind sogar drei Bahnen pro Stunde vorgesehen. Auf dem Abschnitt zwischen Bruchsal und Karlsruhe wird es von den Haltepunkten Weingarten, Untergrombach und Bruchsal/Bildungszentrum zusätzlich zu den Stadtbahnen eine stündliche Anbindung in Richtung Heidelberg und Mannheim geben. Am Haltepunkt Stettfeld-Weiher kann eine halbstündige Bedienung erfolgen.
Die Fahrzeit zwischen Bretten und dem Karlsruher Hauptbahnhof verkürzt sich durch die neuen Züge beispielsweise um 15 Minuten zwischen Oberderdingen und Freiburg wird es Fahrzeitgewinne von 26 Minuten geben und die Anbindung zum Frankfurter Flughafen reduziert sich von Bretten aus um 21 Minuten. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel sprach von einem Quantensprung: „Diese Umstellung bringt nicht nur eine Ausweitung des Angebotes sondern auch deutliche Fahrzeitgewinne, was den ÖPNV insgesamt deutlich attraktiver werden lässt.“
Pferdefuß dieser Verbesserungen sind aber um rund 5 Millionen Euro höhere Aufwendungen, die der Landkreis und seine Städte und Gemeinden an die AVG zahlen müssen und die ÖPNV-Aufwendungen auf 39 Millionen Euro pro Jahr ansteigen lassen. Grund hierfür ist unter anderem, dass in der Region schon seit geraumer Zeit im Sinne eines ausgeweiteten Angebotes für die Einwohnerinnen und Einwohner Leistungen von kommunaler Seite erbracht werden, die eigentlich in die Zuständigkeit des Landes fallen. Dieser Qualitätsstandard, der zukünftig landesweit gelten wird, muss somit auch im Landkreis vom Land bezahlt werden, wenn die Mobilitätswende gelingen soll, so Landrat Dr. Schnaudigel.
Deshalb unterstrich der Kreistag ausdrücklich seine Erwartung, dass die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung, wonach das Land Baden-Württemberg alle Schienenpersonennah-verkehrs-Linien abhängig von den Fahrgastzahlen im Grundtakt vollständig finanziert, auch eingehalten wird. Zugestimmt hat das Land bislang nur der Bezahlung von 100.000 Zugkilometer SPNV-Verkehre, die bisher der Landkreis Karlsruhe bezahlen musste, was jährlich 1,5 Millionen Euro entspricht. Dabei wurde ausdrücklich vom Kreistag begrüßt, dass es nun zukünftig transparent möglich wäre, weitere Leistungen zu- und abzubestellen, abhängig von der tatsächlichen Nutzung der Bürgerinnen und Bürger.
Mitteilung des Landkreises Karlsruhe