Mögliche Übergangsfrist wird voll ausgeschöpft
Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Dienstagmittag mitteilt, bleibt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg in Innenräumen und an Schulen vorerst bestehen. Aufgrund des derzeit hohen Infektionsgeschehens würde Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März nicht vollständig auslaufen lassen, sondern die Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, so daa Ministerium via Twitter. Schon im Vorfeld hatte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha angesichts der hohen Inzidenzen im Land den Wegfall der Maskenpflicht als “absurd” bezeichnet.
Aufgrund des derzeit hohen Infektionsgeschehens wird Baden-Württemberg die #Corona-Regeln am 20. März nicht vollständig auslaufen lassen, sondern die Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Das betrifft in erster Linie die #Maskenpflicht 😷 in Innenräumen und an Schulen. #IfSG
— Sozialministerium BW (@MSI_BW) March 15, 2022
Am morgigen Mittwoch will der Bundestag über eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 20.März diskutieren, da die gesetzliche Grundlage für zahlreiche Einschränkungen und Corona-Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt wegfällt. Geplant sind offenbar Modalitäten nach denen die Länder in Regionen mit hohen Inzidenzen sogenannte Hotspot-Regelungen für eindämmende Maßnahmen erlassen können.