Baden-Württemberg: Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen bleibt vorerst bestehen

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Mögliche Übergangsfrist wird voll ausgeschöpft

Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Dienstagmittag mitteilt, bleibt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg in Innenräumen und an Schulen vorerst bestehen. Aufgrund des derzeit hohen Infektionsgeschehens würde Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März nicht vollständig auslaufen lassen, sondern die Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, so daa Ministerium via Twitter. Schon im Vorfeld hatte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha angesichts der hohen Inzidenzen im Land den Wegfall der Maskenpflicht als “absurd” bezeichnet.

Am morgigen Mittwoch will der Bundestag über eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 20.März diskutieren, da die gesetzliche Grundlage für zahlreiche Einschränkungen und Corona-Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt wegfällt. Geplant sind offenbar Modalitäten nach denen die Länder in Regionen mit hohen Inzidenzen sogenannte Hotspot-Regelungen für eindämmende Maßnahmen erlassen können.

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