Eppinger Hexenkessel Prozess: Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt

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Verteidigung kündigt Rechtsmittel an

Das Urteil ist gefallen. 6600 € Geldstrafe muss ein Mitglied der Kraichtaler Faschingsgruppe “Bobrigga Hexenbroda” bezahlen. Das Heilbronner Amtsgericht verurteilte den 33-Jährigen am gestrigen Freitag wegen fahrlässiger Körperverletzung. In seinem Urteil stützte sich das Gericht mitunter auf die Aussagen von drei Zeugen – zwei Erwachsenen und einem Kind. Sie gaben an einen mit Pelzmantel und Handschuhen bekleideten Hästräger erkannt zu haben – die besagte Kleidung wird offenbar dem Angeklagten zugeordnet.

Die Verteidigung kritisiert indes die Ermittlungen und bescheinigt dieser schwere Fehler bei der Aufarbeitung der Geschehnisse. Wie mehrere Medien berichten, wirft der Verteidiger des Angeklagten der Staatsanwaltschaft “Behördenwillkür” und “Versagen” vor. Die Heilbronner Stimme zitiert den Juristen mit der nüchternen Feststellung – “Beweis gibt es keinen”.

Das 18-jährige Opfer selbst konnte den Angeklagten bei der dreitägigen Verhandlungen nicht identifizieren. Die junge Frau trug durch die Geschehnisse am Rande des Eppinger Nachtumzuges schwere Verbrennungen davon. Sie verbrachte nach dem Tatzeitpunkt am 3. Februar mehrere Wochen im Krankenhaus.

Gegen das nun gefällte Urteil kündigte die Verteidigung an Rechtsmittel einzulegen. Der durch diesen Vorfall mit bundesweiten Schlagzeilen in ein negatives Licht gerückte Eppinger Nachtumzug wird im kommenden Jahr nicht stattfinden  – dies teilte die Stadt Eppingen bereits vor mehreren Wochen mit.

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