Neue Alarmstufe in Baden-Württemberg greift bereits ab Mittwoch

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Strenges Regelwerk nimmt auch Geimpfte vermehrt in die Pflicht

Ein ungeliebtes Comeback: Ausgangssperren und Zugangsbeschränkungen

Auf Alarmstufe Teil 1 folgt Alarmstufe Teil 2. Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag die Einführung eines neuen Grenzwertes im landeseigenen Stufensystem auf den Weg gebracht. Gab es bisher nur eine Alarmstufe, gibt es ab sofort auch eine zweite mit nochmals deutlich nachgeschärften Regeln. Diese Alarmstufe soll ab einer landesweiten Auslastung der Intensivbetten mit 450 covid-19-Patienten oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierunginzidenz von 6 greifen. Da aktuell deutlich mehr als 450 Corona Patienten intensiv stationär behandelt werden, wird die neue Stufe damit aller Wahrscheinlichkeit nach praktisch bereits mit ihrer Einführung in Kraft treten.

Wir fassen hier die wesentlichen Änderungen zusammen, die voraussichtlich bereits ab dem morgigen Mittwoch gelten. Alle Angaben erfolgen wie immer ohne Gewähr, es gilt der Wortlaut der aktuellen Corona-Verordnung, nachzulesen auf der Webseite der baden-württembergischen Landesregierung.

  • Bei Veranstaltungen, z.b. auf den wenigen überhaupt noch stattfindenden Weihnachtsmärkten, greift künftig nicht mehr nur die 2G Regel, sondern die 2G + Regel. Das heißt der Zutritt beschränkt sich nicht nur auf Geimpfte und Genesene, sondern diese müssen nun zusätzlich auch einen negativen Corona-Test vorweisen. Gleiches gilt ab sofort auch bei körpernahen Dienstleistungen oder in Clubs und Diskotheken. Für den Besuch beim Friseur gilt weiterhin die 3G Regel, allerdings ist ein aufwendiger PCR-Test für nicht geimpfte und nicht genesene Kunden Voraussetzung.
  • Darüber hinaus gelten in allen Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 auch wieder Ausgangsbeschränkungen, allerdings nur für nicht Geimpfte und nicht Genesene. Diese dürfen, abgesehen von den bekannten Ausnahmen, das Haus bzw die Wohnung in der Zeit zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen nicht verlassen. Bei Erreichen dieser Inzidenz von 500 in einem Kreis greift im Einzelhandel dann auch grundsätzlich die 2G Regel, ausgenommen davon sind Geschäfte der Grundversorgung wie beispielsweise Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.
  • Die maximale Besucherzahl bei Veranstaltungen wird gedeckelt. Höchstens die Hälfte der zugelassenen Kapazität ist ab sofort noch möglich, die Obergrenze liegt bei 25.000 Besuchern.

Weitere Regeln und alle diesbezüglichen Erläuterungen finden Sie online auf der Webseite der baden-württembergischen Landesregierung. Nach ihrer Notverkündung am Dienstag, soll die neue Verordnung noch im Laufe des Tages hier online gestellt werden.

Nicht vergessen: Auch 3G hat längst nicht ausgedient und wird künftig verpflichtend in Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Bedeutet konkret: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab morgen künftig täglich testen lassen um den Arbeitsplatz betreten zu können, gleiches gilt für eine Reise mit Bus, Bahn und Co.

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