Brennpunkt Gehwege – Straßenverkehrsbehörde bezieht Stellung
Radfahrer die Fußgänger behindern oder gefährden? In Bruchsal offenbar ein Problem – so groß, dass die Stadt nun mit einem öffentlichen Appell reagiert. In der folgenden Pressemitteilung, die wir hier im Originalwortlaut veröffentlichen, mahnt die Verwaltung zu mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.
Mit steigenden Temperaturen gehen beim Ordnungsamt alljährlich Beschwerden über Radfahrende ein, die auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder in der Fußgängerzone zu schnell unterwegs seien und hiermit den Fußgängerverkehr behindern oder gar gefährden würden.
Dies zum Anlass nehmend möchte die Straßenverkehrsbehörde allen „Radlern“ in Erinnerung rufen, dass auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ das Radfahren zwar erlaubt, aber nicht vorgeschrieben ist. Wenn man sich für den freigegebenen Gehweg entscheidet, darf man diesen maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Dies gilt auch für freigegebene Fußgängerzonen.
„Durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sind Radfahrende als Gast auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zwar zugelassen; der Fußverkehr hat jedoch Vorrang und darf nicht behindert werden“, erläutert Nina Schüßler, zuständige Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes.
Insbesondere entlang der Uferpromenade entlang des Büchenauer Baggersees haben sich Beschwerdemeldungen bezüglich „rasender Radler“ auf dem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg gehäuft. Hier teilen sich Fußgänger/-innen (Badegäste) und Radfahrende den begrenzten Raum entlang des Baggersees. Als besonders gefahrenträchtig wurde dem Ordnungsamt das Zusammentreffen von zu schnellen E-Bikern und Badegästen sowie auf der Liegewiese spielenden Kindern geschildert. Kollisionen können durch gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit der Radfahrenden verhindert werden.
Die Straßenverkehrsbehörde appelliert daher gleichermaßen an Badegäste/ Fußgänger- und Radverkehr mit einer in der Straßenverkehrs-Ordnung verankerten Grundregel: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Pressemitteilung der Stadt Bruchsal vom 19. Mai 2026.
