Nach den Ausgangssperren kommen die Ausgangssperren

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Nächtlicher Ausgang bleibt in Regionen mit hoher Inzidenz wohl weiter beschränkt


UPDATE 11.02.2021


Eigentlich hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erst gestern einem Eilantrag aus Tübingen stattgegeben und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gekippt, für viele Regionen dürfte sich aber in der Praxis wohl kaum etwas ändern. Wie die baden-württembergische Landesregierung in einer Pressemitteilung im Nachgang der Gerichtsentscheidung bereits vorausschickte, soll die landesweite bisherige Maßnahme, durch regionale Regelungen ersetzt werden. “Wir haben unsererseits schon die Überlegung angestellt, die landesweite Regelung außer Kraft zu setzen und dafür eine inzidenzbasierte regionale Regelung für eine nächtliche Ausgangssperre zu treffen.”, so der Sprecher der Landesregierung in besagter Mitteilung.

Wie der SWR und mehrere andere Medien nun berichten, scheint eine solche Nachfolgeregelungen bereits konkrete Formen anzunehmen. Demnach plant das Land nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Die Neuregelung soll den Berichten nach bereits ab Donnerstag gelten, so dass keine Lücke zu den bisherigen, landesweiten Maßnahme entsteht. Einziger Unterschied: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung soll statt bisher um 20 Uhr, fortan erst um 21 Uhr greifen. Die Ausgangsbeschränkungen am Tag sollen hingegen ersatzlos gestrichen werden.

Im Kraichgau bleibt wohl alles wie gehabt

Sollten die angekündigten Pläne so umgesetzt werden – und daran besteht derzeit wenig Zweifel – bleibt im Hügelland wohl vorerst alles wie gehabt. Da sowohl der Landkreis Karlsruhe (64,9) als auch der Landkreis Heilbronn (75,5) und der Rhein-Neckar-Kreis (64,6) Inzidenzen von jeweils über 50 aufweisen, würden hier demnach die nächtlichen Ausgangssperren weiterhin greifen. Die exakten Rahmenbedingungen stehen allerdings noch nicht fest. Wie das Staatsministerium auf unsere Anfrage hin bekannt gibt, soll die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft treten, wenn in einem Stadt- oder Landkreis für eine bestimmte Zahl von Tagen die Inzidenz bei einem diffusen Geschehen über einen Schwellenwert steigt.

Schwellenwert noch nicht abschließend geklärt

Wie die Sprecherin des baden-württembergischen Staatsministeriums unserer Redaktion weiterhin mitteilte, sei aber noch nicht abschließend geklärt wo dieser Schwellenwert (Inzidenzwert / Anmerkung der Redaktion) liegt: „Derzeit prüfen wir, inwieweit wir rechtlich auf ein gutes und erfolgversprechendes regionales System bei den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen umsteigen können. Die Zahlen erlauben es mittlerweile, dass wir vor Ort auf regional beschränktes Infektionsgeschehen schnell reagieren können.“, so die Sprecherin gegenüber hügelhelden.de

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11 Gedanken zu „Nach den Ausgangssperren kommen die Ausgangssperren“

  1. Wie der SWR und mehrere andere Medien nun berichten, scheint eine solche Nachfolgeregelungen bereits konkrete Formen anzunehmen. Demnach plant das Land nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Die Neuregelung soll den Berichten nach bereits ab Donnerstag gelten, so dass keine Lücke zu den bisherigen, landesweiten Maßnahme entsteht. Einziger Unterschied: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung soll statt bisher um 20 Uhr, fortan erst um 21 Uhr greifen.

    Absolute Frechheit!!! Das Verwaltungsgericht hat die Ausgangssperren in der Nacht klar aufgehoben – jetzt sollen sie wesentlich verschäft werden. Reine Willkürmassnahmen – medizinisch völlig sinnlos,

  2. Das war leider voraus zu sehen und wird bei der Regierung mit Kretschmann auch so bleiben. Aber die Bevölkerung will es ja so sonst würde man ihn ja nicht wählen mehr. Ich wähle ihn jedenfalls bestimmt nicht

    • Für Schichtarbeitende wird das Leben dauerhaft Nachteile mit sich ziehen, weiter und weiter. Nicht ganz Deutschland ist im tollen Homeoffice.
      Auch gibt es nicht nur Menschen die im Einzelhandel arbeiten. Ob man es glaubt oder nicht die Industrie wird weiterhin bewirtschaftet ein Leben innerhalb dieser Ausgangbeschränkung ist keinesfalls mehr tragbar, wenn man die Arbeitszeiten mal berücksichtigt.

  3. Von mir aus Ausgangssperre ab 21 Uhr, wenn der Einzelhandel unter vernünftigen Regeln öffnen darf. Ansonsten ist das von der Regierung nur Willkür. Die Feinarbeit haben Sie halt nicht drauf.

  4. Einfach nochmal klagen! Aber meinen die jetzt Ausgangssperre in der Nacht oder Ausgangsbeschränkung, letzteres Naja, okay wenns denen nen harten bringt… Aber Ausgangssperre, absolutes no go… Es soll Leute geben, die Schicht arbeiten und kein Home Office haben… Die sich nach einem harten Spätschicht Arbeitstag evtl gerne was leckere warmes zu essen holen würden, die vielleicht nach der Arbeit noch irgend was anderes kurz benötigen usw.. Diesen Satz habe ich entfernt, er enthielt fünf beleidigungen! :-) Da helfen nur klagen, Proteste, Demos und ganz viele auch für diese Menschen wichtige Läden die denen ganz einfach Hausverbot erteilen… Aushungern das Pack!

  5. Leute, was regt ihr euch auf? Ein altes chinesisches Sprichwort sagt: Wahltag ist Zahltag. Ich bin mal gespannt wie viele Zeitgenossen das wirklich umsetzen und den sogenannten Volksvertretern einen Denkzettel verpassen.

  6. es findet zur Zeit eine Kultur der absoluten Verblödung statt.
    Eine Verblödungs-Pandemie.
    Und…. Blödheit ist ansteckend!
    Aber wir können vielleicht noch froh sein, dass die Menschheit nicht auf Herpes oder sogar Karies getestet wird……
    Die Sterberaten für „mit oder an“ daran gestorben wären exorbitant…..
    Derjenige, welcher den Dreh mit der Definition „ Mit oder an verstorben“ erfunden hat, wird wohl mit Gaben überschüttet sein…

    eine solche Definition war einem bisher zu peinlich…..
    Es bleibt nur Mitleid und Kopfschütteln

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