Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre im Land

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Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einer aktuellen Presseerklärung mitteilt, wird die allgemeine, nächtliche Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg ab diesem Donnerstag wegfallen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag einer Frau aus Tübingen nach, die gegen die bis dahin gültigen Ausgangssperren zwischen 20 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen geklagt hatte.

Das Gericht begründete grob zusammengefasst seine Entscheidung damit, dass durch die verbesserte Infektionslage eine solche Beschränkungen nicht mehr angemessen sei. Die Argumentation der Landesregierung, “eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen berge die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums”, ließ das Gericht dabei nicht durchgehen und bezeichnete das Vorbringen als “zu pauschal und undifferenziert”.

Die Landesregierung als Antragsgegner habe darzulegen, „dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte und dass gerade der Erlass von landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich sei.“ Laut Mitteilung des Gerichtes fehle es daran angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens. Der Beschluss der Mannheimer Richter ist unanfechtbar – die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten somit zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag.

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