Landkreis Karlsruhe erlässt nächtliche Ausgangssperre, Landkreis Heilbronn verzichtet darauf

|

Unterschiedliche Handhabung der drei Kraichgau-Landkreise

67 von 100.000 Einwohnern im Landkreis Karlsruhe haben sich im Schnitt in den vergangenen 7 Tagen mit dem Coronavirus infiziert. Eine Zahl die deutlich über der geforderten Inzidenz von 50 liegt, ein Wert oberhalb dem das Land Baden-Württemberg mit regionalen Ausgangssperren auf das Infektionsgeschehen reagieren will. Diese neue, lokal ausgerichtete Handhabung, resultiert aus einem Verfahren am Verwaltungsgerichtshof Mannheim, im Zuge dessen die Mannheimer Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen stattgaben und die pauschalen, landesweiten Ausgangssperren für ungültig erklärten.

Der Landkreis Karlsruhe hat nun auf die neue Richtlinie reagiert und aufgrund der aktuellen Inzidenz von 67 Infektionen auf 100.000 Einwohner eine Allgemeinverfügungen für eine nächtliche Ausgangssperre erlassen. Da es sich beim derzeitigen Infektionsgeschehen im Landkreis um einen diffusen Prozess handelt, der keinem klaren Cluster zugeordnet werden kann, muss das Landratsamt nun reagieren, führt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus: „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert.”

Inkrafttreten wird die neue Ausgangsbeschränkung bereits am morgigen Freitag und zunächst bis zum 7. März andauern. Zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen ist in dieser Zeit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen bestimmter, triftiger Gründe gestattet. Sollte die Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die Grenze von 50 fallen, wird die Allgemeinverfügung unverzüglich aufgehoben.

Heilbronn geht einen anderen Weg

Das Landratsamt Heilbronn schlägt hingegen einen anderen Weg als die Kollegen aus Karlsruhe ein. Obwohl die 7-Tage Inzidenz hier derzeit mit 56,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner ebenfalls über dem vom Land definierten Grenzwert von 50 liegt, will man hier derzeit keine Ausgangssperren in der Nacht erlassen. Wie die Behörde in einem aktuellen Rundschreiben an die Medien mitteilt, wird das Landratsamt Heilbronn derzeit keine nächtliche Ausgangssperre durch Erlass einer Allgemeinverfügung verhängen. Eine solche Einschränkung würde aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens für nicht erforderlich gehalten, so das Landratsamt weiter. Die Lage würde aber laufend überprüft.

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis berät noch

Um die Rundschau über die Maßnahmen im Kraichgau abzuschließen, fehlt nur noch der Blick nach Sinsheim. Da die Stadt dem Rhein-Neckar-Kreis zugeordnet ist, kann hier noch keine finale Entscheidung verkündet werden – die Verantwortlichen im Landratsamt beraten zu Stunde noch. Es ist allerdings höchst wahrscheinlich, dass im Rhein-Neckar-Kreis die Ausgangsbeschränkungen verlängert werden, da die 7-Tage-Inzidenz mit 68,2 deutlich über dem geforderten 50er-Grenzwert liegt. Ausnahme bildet hier die Stadt Heidelberg, wegen einer deutlich geringeren Inzidenz (29,7) werden hier keine Ausgangssperren erlassen. UDATE 19:00 Uhr: Zwischenzeitlich hat der Rhein-Neckar-Kreis auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Ab Freitag, 12.02.2021, 0 Uhr, werden deshalb auch hier nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gelten.

Vorheriger Beitrag

Bürgermeisterwahl in Kraichtal – Jetzt sind es schon sieben Bewerber

Wicker-Wacker-Ente grüßt von der Rathausfassade

Nächster Beitrag