Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Karlsruhe hat 2025 insgesamt 2.949 Kontrollen in 4.636 Betrieben durchgeführt. Dabei wurden 1.107 Maßnahmen eingeleitet, darunter 57 Anordnungen, 43 Mängelberichte und 37 Bußgelder, wie das Landratsamt Karlsruhe in einer Mitteilung an die Medien schreibt. In zwei Fällen leitete das Amt demnach Strafverfahren ein. Acht Betriebe schränkten ihren Betrieb wegen akuter hygienischer Mängel vorübergehend freiwillig ein.
Für besonderes Aufsehen sorgte der Versuch, rund eine Tonne Süßwaren aus Syrien nach Deutschland einzuführen. Die Lieferung enthielt unter anderem pistazienhaltige Produkte sowie Süßwaren mit Milch beziehungsweise Milcherzeugnissen. Da Syrien für diese Waren in der Regel nicht als zulässiges Herkunftsland gelistet ist, war die Einfuhr grundsätzlich unzulässig.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Fleisch, Wurst, Milch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln aus Drittländern in die Europäische Union verboten oder nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Eine EU-Verordnung legt fest, aus welchen Drittländern bestimmte tierische Erzeugnisse überhaupt in die Europäische Union eingeführt werden dürfen. Für Milch und Milcherzeugnisse von Rindern gelten dabei spezielle Anforderungen. Nur sogenannte gelistete Länder dürfen solche Produkte in die EU importieren. Ist ein Drittland, wie im vorliegenden Fall Syrien, nicht gelistet, ist die Einfuhr entsprechender Waren grundsätzlich unzulässig.Quelle: Landratsamt Karlsruhe
Nachdem der Zoll die Sendung am Flughafen Stuttgart zurückgewiesen hatte, gelangte sie nach Angaben des Landratsamts Karlsruhe dennoch in ein Lager im Landkreis. Bei einer Kontrolle stellten die Lebensmittelüberwacher zusätzlich erhebliche hygienische Defizite im Produktionsbereich fest. Die Waren wurden gesperrt; die Produktion wurde untersagt und vom Betreiber schließlich vollständig eingestellt. Sowohl die importierten Süßwaren als auch weitere Produkte, Rohwaren und offene Zutaten mussten vernichtet werden. Wegen des Verdachts auf Straftaten wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Auch die Probenkontrolle war ein Schwerpunkt der Behörde: Von 1.969 untersuchten Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik und Bedarfsgegenstände wurden 224 beanstandet. Zudem beteiligte sich das Landratsamt an 207 Rückrufverfahren; in 18 Fällen löste der Landkreis selbst eine Schnellwarnung aus.