Regierungspräsidium Karlsruhe richtet drei neue Tempo 30-Zonen ein
So richtig zufrieden ist Bürgermeister Markus Rupp nicht mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Sachen Lärmschutz. „Es ist ein kleiner Fortschritt, aber eben weniger als gedacht und erhofft“, kommentiert er das nun eingegangene Schreiben der Behörde. In diesem werden auf den wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde drei Tempo 30-Zonen angeordnet. Zwei davon gelten nur nachts in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr.
Das betrifft zum einen die Bruchsaler Straße im Abschnitt zwischen der Graf-Douglas-Straße und der Brettener Straße. Und zum anderen einen kleinen Abschnitt der Brettener Straße. Die dritte Obergrenze von 30 Stundenkilometern gilt zukünftig in der Bahnhof- und Neibsheimer Straße und in dem Fall sogar rund um die Uhr. „Jetzt haben wir genau das, was wir vermeiden wollten, einen Flickenteppich“, moniert Rupp. Nun gibt es dort unterschiedliche Regelungen, mal dürfen die Fahrzeuge mit 50 Stundenkilometer entlang fahren, mal mit Tempo 30. „Abbremsen, Gas geben, wieder bremsen – das vermindert sicherlich nicht den Lärmbelastung“, so der Bürgermeister.
Gemeinderat und Verwaltung hatten sich mehrheitlich für eine einheitliche Regelung auf den Hauptverkehrsstraßen ausgesprochen. Das gilt für die Brettener und die Bruchsaler Straße bis zu den jeweiligen Verkehrskreiseln wie die Jöhlinger und Obergrombacher Straße gleichermaßen. Letztere beide finden in den Ausführungen des Regierungspräsidiums nicht einmal Erwähnung. „Das ist nicht im Sinne der lärmgeplagten Anwohner dieser Straßen“, führt er weiter aus. Dabei hatte die Gemeinde eine umfassende und einheitliche Lösung angestrebt. So sieht es jedenfalls der mit viel Aufwand erstellte Lärmaktionsplan für Gondelsheim vor.
Ein solcher Lärmaktionsplan, den jede Kommune aufstellen muss, misst unter anderem die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger und leitet daraus Maßnahmen ab.
Aufgrund dieses Aktionsplans sprach sich die Mehrheit des Gemeinderats für eine einheitliche Regelung auf allen Hauptverkehrsstraßen aus. Entsprechende Pläne gingen dem Regierungspräsidium zu. „Trotz vieler Gespräche mit den zuständigen Stellen bleibt das Ergebnis nun hinter unseren Erwartungen zurück“, betont Rupp und ergänzt: „Wir werden auch weiterhin für die aus unserer Sicht beste Lösung kämpfen.“ Und möglicherweise ändern sich schon bald die der Anordnung zugrunde liegenden Fakten. Denn der Lärmaktionsplan ist so angelegt, dass er immer wieder fortgeschrieben wird. Gibt es also neue Messergebnisse oder neue Erkenntnisse in Sachen Lärmforschung, dann könnte die einheitliche Regelung in Gondelsheim doch noch Wirklichkeit werden. (Mitteilung der Gemeinde Gondelsheim)