Corona-Regeln werden verschärft

|

Weniger Gäste bei Feiern – Bußgelder bei Falschangaben

Angesichts der immer weiter steigenden Infektionszahlen in Deutschland, plant der Bund offenbar eine Verschärfung der derzeit gültigen Corona-Regeln. Wie mehrere Medien mit Verweis auf eine, der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussvorlage berichten, sollen insbesondere in den Bereichen Privatfeiern und Gastronomie die Auflagen angepasst werden.

Die möglichen Regelungen, welche heute Nachmittag bei einer Video-Konferenz des Bundes mit den Länderchefs erörtert werden sollen, sehen unter anderem eine Reduzierung der zulässigen Personenanzahl auf Privatfeiern vor. So sollen zukünftig maximal 25 Personen in privaten Räumen zusammenkommen, in öffentlichen Einrichtungen maximal 50 Personen. Wenn in einem Landkreis die Zahl der Infektionen einen kritischen Wert überschreitet, sollen diese Begrenzungen weiter verringert werden.

Mit Strafen müssen künftig auch Gäste rechnen, die bei der Kontakt-Verfolgung in der Gastronomie Falschangaben machen. Wer also mit Vorsatz einen falschen Namen, eine falsche Adresse oder eine falsche Telefonnummer angibt, könnte künftig mit mindestens 50 Euro Strafe belangt werden. In Regionen mit stark erhöhten Fallzahlen, könnte zudem auch eine Reduzierung des Alkoholausschanks in der Gastronomie angeordnet werden.

UPDATE 18:00 Uhr

Zwischenzeitlich stehen die ersten Ergebnisse der Beratungen von Bund und Ländern fest. Beschlossen wurde unter anderem eine Beschränkung der maximalen Personenzahl bei privaten Feiern in öffentlichen Räumlichkeiten. Höchstens 50 Personen dürfen demnach zusammenkommen, wenn im entsprechenden Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verzeichnet wurden. Diese Zahl halbiert sich auf 25, sobald die Zahl der Neuinfektionen auf 50 pro 100.000 steigt. In privaten Räumen sollten maximal 25 bzw. 10 Personen gleichzeitig feiern, dies wurde aber bislang nur als dringliche Empfehlung ins Protokoll aufgenommen, diesbezügliche Kontrollen wurden nicht angekündigt.

Bestätigt wurde bei den Bund-Länder-Beratungen auch das Bußgeld für vorsätzlich falsche Angaben bei Kontaktangaben in der Gastronomie. Wer beispielsweise einen falschen Namen oder eine falsche Kontaktadresse angibt, muss mit einem Mindestbußgeld von 50 € rechnen. Zahlen muss dieses Bußgeld allerdings der Gastronom, da das Einholen der korrekten Kontaktdaten innerhalb seines Verantwortungsbereiches liegt, so das ZDF in seiner Online-Ausgabe.

Vorheriger Beitrag

Im Vorjahr mehr Straftaten registriert – Polizeistatistik Östringen 2019 vorgestellt

KVV verstärkt Angebot für Schülerverkehre

Nächster Beitrag

3 Gedanken zu „Corona-Regeln werden verschärft“

  1. Und wie bitte soll der Gastronom das kontrollieren wenn er nicht dazu berechtigt ist Personalausweis oder sonstiges einzusehen

  2. Also mittlerweile weiß man doch schon nicht was sagen. Heute im Kaufland in Bretten waren so viele Leute einkaufen bei denen die Masken zwischen den Regal dann einfach mal runtergezogen werden dann man mal durchatmen kann, oder die Masken sitzen unter der Nase.Da ich selber in der Pflege arbeite schaue ich auf solche Sachen.Wie wäre es der Bundesregierung den Vorschlag zu machen auch beim Einkauf den Personalausweis mal kurz in die Kamera zu halten zum fotografieren.
    Jeder will Sicherheit aber nicht eine kleine,sondern eine große Menge Menschen halten sich gar nicht dran..
    Wir alle werden das früher oder später bekommen. So rücksichtsvoll wie wir uns verhalten

Kommentare sind geschlossen.