Die Hälfte aller Märkte verkaufte Partypacks an Teenies
Das Jugendliche oft noch kein Gespür für die Folgen des Konsums von Alkohol und Nikotin entwickelt haben, wird überdeutlich wenn während jeder Faschingssaison oder nach den Oktoberfesten die Meldungen über minderjährige Schnapsleichen und Alkoholvergiftungen eintrudeln. Aufgeben sollte man die jungen Generationen aber natürlich nicht, gerade hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vermeldet, dass der Konsum von Alkohol und Zigaretten bei Jugendlichen deutlich zurückgegangen ist.
Wie heißt es aber so schön: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Nach diesem Motto hat das Ordnungsamt der Stadt Bruchsal im gesamten Stadtgebiet kürzlich Testkäufe durchgeführt. Sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen haben jugendliche Tester versucht in den Supermärkten und an Tankstellen sogenannte Partypacks einzukaufen. Darunter versteht man die allseits beliebte Combo aus hartem Alkohol, sprich Spirituosen und Zigaretten.
Das Ergebnis spricht nicht gerade für das Jugendschutz-Management mancher Bruchsaler Märkte und Tanken. Rund die Hälfte der Testkäufe waren erfolgreich und die Jugendlichen konnten den Kassenbereich problemlos mit Sprit und Kippen passieren. Traurig daran: Das sah vor einigen Jahren schon einmal sehr viel besser aus, die aktuellen Ergebnisse stellen somit einen deutlichen Anstieg der Verstöße in und um Bruchsal dar. Bruchsals Ordnungsamtsleiterin Jessica Deutsch will nun als Konsequenz weitere Maßnahmen ergreifen – unter anderem den Turnus dieser routinemäßigen Kontrollen erhöhen.
Info: Was ist erlaubt und was nicht
In Deutschland sind die Regeln im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch vergleichsweise harmlos. Während in den meisten unserer Nachbarländern der Verkauf von Alkohol jeglicher Art erst ab 18 Jahren erlaubt ist, bekommen bei uns bereits 16-jährige an der Kasse Bier, Wein oder Sekt. Lediglich Spirituosen sind in Deutschland erst nach dem Erreichen der Volljährigkeit erhältlich, das gleiche gilt für Zigaretten. Für Fahranfänger zwischen 18 und 21 Jahren gilt übrigens hinterm Steuer die Null – Promillegrenze. In dieser Zeit dürfen junge Autofahrer keinerlei Alkohol vor dem Fahren konsumieren. Übrigens, auch auf dem Fahrrad kann man bereits ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweie belangt werden – So abgenutzt das klingen mag – am besten ist es immer noch nach dem Grundsatz “Don’t drink and drive” zu verfahren