Autobahnzubringer A5 bei Bad Schönborn / Symbolbild / Archiv Redaktion
Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe in einer aktuellen Presseinformation mitteilt, müssen sich Autofahrer ab dem 30. September auf Einschränkungen auf der A5 einstellen Die Bauarbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen St. Leon-Rot und dem Autobahnkreuz Walldorf sollen voraussichtlich bis Mitte übernächsten Jahres andauern:
A5 Fahrtrichtung Basel: Grundhafte Erneuerung im Bereich St. Leon-Rot zwischen Autobahnkreuz Walldorf und der Anschlussstelle Bruchsal
Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe beginnen ab Montag, den 30. September 2019 bis voraussichtlich Mitte 2021 an der A 5 die Arbeiten zur grundhaften Erneuerung der Autobahn A 5 zwischen dem Autobahnkreuz Walldorf und der Anschlussstelle Bruchsal. Die Arbeiten für die hierfür notwendigen Verkehrsumlegungen werden bereits drei bis vier Tage vor dem eigentlichen Baubeginn starten und weitestgehend nachts ausgeführt. Während der Einrichtung und Räumung der Baustellenverkehrsführung muss mit Verkehrsbehinderungen und Staubildung gerechnet werden.
Da über die gesamte Bauzeit hinweg nur zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen werden, wird bereits ab Mitte dieser Woche auf der A 5 und der A 6 mit der Einrichtung mobiler Stauwarnanlagen begonnen. Die Stauwarnanlagen bestehen aus mehreren Messquerschnitten, die den Verkehr automatisch erfassen und bewerten und Verkehrsunfällen an den Stauenden entgegenwirken sollen. In Abhängigkeit der gemessenen Geschwindigkeiten sind die jeweiligen Anzeigequerschnitte entweder deaktiviert, das heißt es erfolgt keine Anzeige, oder es wird das Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzwort „Staugefahr“ oder das Verkehrszeichen „Stau“ mit dem Zusatzwort „Stau“ angezeigt.
Insgesamt beträgt die Länge des Bauabschnittes 6,6 Kilometer, von denen zunächst rund zwei Kilometer in Angriff genommen werden. Parallel hierzu wird eine Fahrbahndeckenerneuerung der inneren Fahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen zwischen dem eigentlichen Erneuerungsabschnitt und dem Walldorfer Kreuz durchgeführt.
Bis Mitte 2021 werden außer den beiden Richtungsfahrbahnen auch drei Unterführungsbauwerke, die Landesstraße 546 (Roter Straße), die Kronauer Straße mit dem Kraichbach sowie der Kehrgrabenradweg vollständig erneuert. Des Weiteren wird die bestehende Lärmschutzwand auf St. Leoner Seite durch eine längere und mit acht Metern deutlich höhere Lärmschutzwand ersetzt.
Die Baumaßnahme ist dringend erforderlich, da die Betonfahrbahn in diesem Streckenabschnitt teilweise über 40 Jahre alt ist. Ebenso müssen die drei Autobahnbrücken erneuert und zusätzlich verbreitert werden, um dem querenden Verkehr mehr Platz zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird der Lärmschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von St. Leon-Rot durch den Bau einer neuen Lärmschutzwand verbessert.
Während des Zeitraums der Bauarbeiten ist mit verkehrlichen Auswirkungen zu rechnen. Diese werden sich sowohl auf den Autobahnverkehr selbst als auch auf das nachgeordnete Straßennetz in und um St. Leon-Rot erstrecken. Das Regierungspräsidium hat die Bauverträge so gestaltet, dass diese auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden: so werden beispielsweise weite Teile der Fahrbahn im 24 Stunden und 7 Tage Baubetrieb erneuert. Zudem ist in der alljährlich hochbelasteten Sommerreisezeit 2020 eine zweimonatige Baupause ohne Verkehrsbeschränkungen auf der Autobahn vorgesehen.
Dennoch wird es immer wieder zu Staus auf der Autobahn und damit verbundenem Ausweichverkehr über die Landstraßen und umliegenden Ortschaften kommen. Des Weiteren sind kurzzeitige Straßensperrungen der Roter Straße von einem bis zu mehreren Tagen erforderlich. Auch die Sperrung der Kronauer Straße für den motorisierten Verkehr ist für einen längeren Zeitraum unvermeidbar. Dies wird allein für den Abriss der bestehenden alten Brücken sowie das spätere Einheben der Fertigteile für die neuen Brücken erforderlich sein. Der Kehrgrabenradweg muss für den gesamten Zeitraum der Bautätigkeit gesperrt werden. Umleitungen für alle Verkehrswege werden ausgeschildert sein und bis auf wenige Ausnahmen wird immer eine der beiden Straßenverbindungen zwischen den Ortsteilen St. Leon und Rot für den Verkehr zur Verfügung stehen.
Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 60 Millionen Euro und werden vom Bund und teilweise von der Gemeinde St. Leon-Rot getragen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Informationen zu der Baumaßnahme sind auf der Projektseite im Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums zu finden.