Vorläufige Ergebnisse der Gespräche zwischen Bund und Ländern liegen vor
Wie soll es in Deutschland angesichts der seit einiger Zeit wieder steigenden Corona-Fallzahlen weitergehen? Mit dieser Frage beschäftigten sich am Donnerstag Vertreter des Bundes und der Länder in einer gemeinsamen Videokonferenz. In einer anschließenden Pressekonferenz am Nachmittag, fasste Bundeskanzlerin Angela Merkel die neuen Regelungen zusammen, deren Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt:
Bußgeld
Mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt verständigten sich die Ländervertreter auf ein einheitliches Mindestbußgeld von 50 € bei Verstößen gegen die Masken-Pflicht.
Reisen
Kostenlose Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Regionen die noch nicht als Risikogebiet eingestuft wurden, entfallen ab dem 15. September. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt muss sich in Quarantäne begeben, welche frühestens ab dem 5. Tag durch einen negativen Test beendet werden kann. Wenn vor dem Beginn der Reise bereits feststand, dass selbige in ein Risikogebiet führt, soll der Verdienstausfall während der anschließenden Quarantäne nicht mehr erstattet werden.
Veranstaltungen
Das zunächst bis Ende Oktober verhängte Verbot für Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln nicht möglich ist, bleibt bis zum Jahresende bestehen. Die bisherigen Regelungen für private Feiern bleiben hingegen bestehen, hier konnten sich Bund Länder nicht auf eine einheitliche Linie verständigen.
Kinder
Beschlossen wurde auch eine Entlastung jener Eltern, deren Kinder während der Corona-Pandemie zeitweilig nicht die Schule oder Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen können. Das Kinderkrankengegeld soll gesetzlich Versicherten deshalb fünf weitere Tage zur Verfügung stehen, zehn Tage für Alleinerziehende. Zudem hat der Bund eine weitere Finanzspritze für die Digitalisierung der Schulen angekündigt.
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