Sommerurlaub in Risikogebieten verpflichtet zur häuslichen Quarantäne

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Urlaubszeit ist Quarantänezeit

Auch in Zeiten von Corona sind Reisen ins Ausland wieder erlaubt – jedoch sollte man vor dem Kofferpacken einen Blick auf die Webseite des Robert-Koch Institutes werfen. Reisen in beliebte Urlaubsländer wie die Türkei oder Ägypten verpflichten die Reisenden sich bei der Rückkehr nach Baden-Württemberg in eine zwei wöchige häusliche Quarantäne zu begeben. Aufgrund der in der kommenden Woche beginnenden Sommerfreien weist das Ordnungsamt der Stadt Bruchsal daher nochmals auf die bestehende Quarantänepflicht der aktuell gültigen Corona-Einreise- Verordnung des Landes Baden-Württemberg hin.

Befreit wird von der Quarantänepflicht, wer dem Ordnungsamt ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen kann, das ein negatives Corona Testergebnis nachweist und nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus muss sich das Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützen, die durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das RKI veröffentlichen Staat durchgeführt worden ist.

„Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht ist kein Kavaliersdelikt“, so Bürgermeister Andreas Glaser. „Oberstes Ziel ist nach wie vor die Verbreitung des Corona Virus einzudämmen. Wer sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet nicht unverzüglich in die häusliche Quarantäne begibt, kann mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro belegt werden“.

Eine täglich aktuelle Auflistung der Riskiogebiete ist auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de zu finden. Fragen rund um das Thema Corona oder Einreisen aus Riskiogebieten beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Bruchsal unter coronavo-einreise@bruchsal.de.

Pressemeldung der Stadt Bruchsal vom 23. Juli 2020

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