Sanierung der Schnellbahnstrecke – Auswirkungen für Bretten und Gondelsheim

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Bretten/Gondelsheim. Aufgrund der Sanierung der Schnellbahnstrecke zwischen Stuttgart und Mannheim werden die Bahnübergänge voraussichtlich von April 2020 bis Oktober 2020 geschlossen sein. Diese Baumaßnahme der Deutschen Bahn stellt die betroffenen Kommunen vor große Herausforderungen und bringt für die Einwohner, Pendler und Besucher erhebliche Einschränkungen mit sich.

Vor Kurzem trafen sich Vertreter des Landratsamtes Karlsruhe, der Gemeinde Gondelsheim und der Stadt Bretten, um die Auswirkungen dieser Baumaßnahme für die einzelnen Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger auszuloten. Neben der Abtrennung der betroffenen Ortschaften entlang der Bahnlinie aufgrund der dauerhaften Schließung der Bahnübergänge während der Baumaßnahme stand die Thematik des Fahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehrs im besonderen Fokus der Beratungen.

In Gondelsheim kehrt Ruhe ein – zumindest ein wenig
Der Bahnübergang Gondelsheim

„Ein wesentlicher Kernpunkt der Beratungen war die Prüfung, ob die alte Ortsverbindungsstraße zwischen Gondelsheim und Diedelsheim für die Zeit der Sperrung als offizielle Umleitung reaktiviert werden kann. Dadurch könnte man den Bürgerinnen und Bürger aus Gondelsheim und Bretten zumindest eine weitere Option eröffnen“, erklärte Bürgermeister Markus Rupp. Nach eingehender Prüfung wurde diese Option jedoch verworfen. „Aufgrund des schlechten Ausbauzustandes, der fehlenden Ausweichflächen entlang dieses Wirtschaftsweges und des intensiven landwirtschaftlichen Verkehrs ist es nicht möglich, diesen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr freizugeben“, erläuterte der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff.

Wichtig ist dem Gremium außerdem gewesen, die Interessen des Fahrzeugverkehrs an möglichst kurzen Umwegen und die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Verkehrs sowie der Radfahrer und Fußgänger, die diesen Wirtschaftsweg bereits heute nutzen, gegeneinander abzuwiegen. Auch eine Einbahnregelung als mögliche Alternative erscheint auf Grund der vorhandenen Gegebenheiten nicht möglich.

Der Gemeindevollzugsdienst der beiden Kommunen wird insbesondere zu Beginn der Baumaßnahme das bereits jetzt bestehende Befahrungsverbot des Wirtschaftsweges überwachen. „Anfangs werden wir die Fahrzeugführer auf ihr Fehlverhalten hinweisen und auf die offiziellen Umleitungsstrecken verweisen. Die Fahrzeugführer müssen jedoch damit rechnen, dass insbesondere beharrliche Verstöße auch zur Anzeige gebracht werden können“, führt der Brettener Ordnungsamtsleiter Simon Bolg aus.

Während der Baumaßnahme wird der Fahrzeugverkehr außerörtlich aus allen Richtungen auf die Sperrung der Bahnübergänge hingewiesen und umgeleitet. Fahrzeugführer in Diedelsheim werden über die Steinzeugstraße bzw. über die Karlsruher Straße zur B 35 umgeleitet. Die Umleitung in Gondelsheim erfolgt innerörtlich über die Brettener Straße zur B 35 bzw. über die Neibsheimer Straße – K 3506 Neibsheim – Büchig – K 3504 – K 3503 – B 293 zur B 35.

Für die Fußgänger wird bis dahin an den Bahnübergängen in Gondelsheim und Diedelsheim eine Überquerungsmöglichkeit errichtet, die jedoch nicht barrierefrei ausgestaltet werden kann. In Bretten wie in anderen umliegenden Gemeinden erfolgt eine komplette Stilllegung des Bahnübergangs. Auf Grund der besonders schwierigen Situation in Gondelsheim kann der Bahnübergang dort in der Zeit, in der die Schranken geöffnet sind, ausschließlich von Fußgängern barrierefrei überquert werden.

Informationen der großen Kreisstadt Bretten

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