Ergänzende Untersuchungen von Verdachtsflächen abgeschlossen
Kreis Karlsruhe. Nachdem bei Analysen von Proben des Oberbodens auf landwirtschaftlichen Flächen im nordwestlichen Teil des Landkreises Karlsruhe in sieben Fällen PFC-Werte über dem in Baden-Württemberg vorgegebenen Warnschwellenwert festgestellt wurden, hatte das Landratsamt Karlsruhe in diesen Bereichen auch tiefere Bodenschichten sowie das Grundwasser untersuchen lassen. Die Laborergebnisse haben ergeben, dass für das Grundwasser, das hauptsächlich für die Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen genutzt wird keine Besorgnis besteht. Das Grundwasser kann für die Beregnung der landwirtschaftlichen Flächen uneingeschränkt benutzt werden.
Die aktuellen Untersuchungen reichen bis in tiefere Bodenschichten von 30-60 cm und zeigen sowohl bei den Eluaten, also bei gelösten Stoffen, wie auch Feststoffen eine sehr starke Abnahme der PFC-Gehalte nach unten. Eine Schadstoffverlagerung findet zwar statt, der Warnschwellenwert wird aber nicht mehr überschritten, sondern liegt an fast allen Untersuchungspunkten deutlich darunter. Den höchsten Wert fand man auf einer Fläche, die vor Jahren als Kompostzwischenlager genutzt wurde. Alle gemessenen Werte liegen aber auf einem sehr niedrigen Niveau und geben keinen Anlass zur Besorgnis und zu weiterem Handlungsbedarf.
Auch die Analysen des Grundwassers unter den Verdachtsflächen bzw. im direkten Abstrom (dem sogenannten Kontaktgrundwasser in der Wechselzone zwischen Boden und Grundwasser) ergaben keine Überschreitungen des Warnschwellenwertes. Grundwasseranalysen von drei Beregnungsbrunnen und zwei Grundwassermessstellen im näheren Umfeld der Verdachtsflächen ergaben bis auf eine Ausnahme im Spurenbereich keine PFC-Befunde.
Die Verdachtsflächen werden dennoch in ein landwirtschaftliches Programm, das sogenannte Vorerntemonitoring aufgenommen. Das bedeutet, dass die Pflanzen vor der Ernte auf PFC untersucht werden, um zu verhindern, dass evtl. belastete Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Sollten sich weitere Hinweise oder Erkenntnisse auf PFC-Eintrag auf landwirtschaftlichen Flächen ergeben, wird das Landratsamt Karlsruhe erneut Untersuchungen durchführen. (Landkreis Karlsruhe)