Person bei Gleisüberschreitung von Zug erfasst

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Donnerstagmorgen entging eine 20-jährige nur knapp einem großen Unglück. Die junge Frau suchte am Bahnhof Wössingen die Abkürzung über die Gleise und wurde von einem durchfahrenden Zug erfasst.

Ungeachtet des herannahenden Zuges wollte die Frau vom Bahnsteig 1 aus in die Gleise gehen, um so den Nachbarbahnsteig zu erreichen. Nachdem der Triebfahrzeugführer der S4 die Frau erkannte, gab er einen Achtungspfiff ab und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Beamte des PP Karlsruhe trafen kurze Zeit später vor Ort ein und stellten die leichtverletzte Frau am Bahnsteig fest. Bis auf Schürfwunden schien sie unverletzt zu sein. Zur weiteren Untersuchung brachte ein Rettungswagen die Frau dennoch in ein umliegendes Krankenhaus.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der Zug zum Unfallzeitpunkt eine Geschwindigkeit von etwa 80 km/h hatte. In ihrer Befragung gab die Frau an, wie immer die Abkürzung über die Gleise gesucht zu haben. Ein Verhalten, dass sie in diesem Fall beinahe das Leben gekostet hätte.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen.

Dieses Ereignis mit glücklichem Ausgang zeigt exemplarisch, warum es verboten ist, Gleise außerhalb von zugelassenen Übergängen zu queren. Dieses nicht seltene Beispiel zeigt, dass es lebensgefährlich ist, die Gleise und den Zugverkehr zu unterschätzen. Daher bittet die Bundespolizei immer wieder eindringlich darum, sich aus den Gleisen fernzuhalten. Diese sind kein Spielplatz. Eltern insbesondere sollten darauf achten, wo unter anderem ihre Kinder spielen und deutlich machen, welche Gefahren in der Nähe der Gleise bestehen. Moderne Züge nähern sich nahezu geräuschlos. Im belebten Alltag ist man zudem schnell abgelenkt. Auch wenn es viele Male gut geht, ist es der eine erfolglose Versuch nicht wert, das eigene Leben aufs Spiel zu setzen.

Quelle: Mitteilung der Polizei (ots-Originalmeldung)

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