Nach Starkregen mit schweren Überflutungen im August
Mitteilung des Landkreises Karlsruhe
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, in der Pfinztalhalle Berghausen die Landesregierung einstimmig dazu aufgefordert, die vom Starkregen im August betroffenen Gemeinden im Raum Bretten-Bruchsal mit Landeshilfen zu unterstützen. Das Land solle außerdem seine Regelungen so überarbeiten, dass im Schadensfall klar feststeht, ob und welche Hilfe gewährt wird. Angesichts des Ausmaßes der Schäden und der zunehmenden Zahl solcher Extremwetterlagen brauche es schnelle Hilfe, Planungssicherheit und eine langfristige Absicherung gegen Naturkatastrophen. Weiterhin solle sich die Landesregierung mit Nachdruck für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung für Elementarschäden einsetzen.
Das heftige Unwetter am Abend des 13. August hat entlang des Saalbachs durch Überschwemmungen massive Schäden in Höhe von über 125 Millionen Euro verursacht. Gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Bretten, Gondelsheim, Bruchsal und Karlsdorf-Neuthard setzt sich der Landkreis Karlsruhe seither für die Gewährung von Landeshilfen ein, nachdem solche für vergleichbare Schäden in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg bereits ausgezahlt wurden. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel hatte sich in einem Brief persönlich an Landesinnenminister Thomas Strobl gewandt, nachdem dieser sich vor Ort ein Bild der Lage gemacht und selbst auf eine entsprechende Förderrichtline des Landes aufmerksam gemacht hatte. Gemäß dieser Richtlinie sind Hilfen unter anderem dann möglich, wenn die Schäden insgesamt eine Summe von 100 Millionen Euro überschreiten.
Das Innenministerium lehnt eine Unterstützung bislang jedoch ab, ohne diese Entscheidung zu begründen. Dies, so Landrat Dr. Schnaudigel, könne man so nicht akzeptieren, denn: „Ohne nachvollziehbare Begründung könnte bzw. würde der Eindruck entstehen, die Entscheidung des Innenministeriums sei willkürlich und das darf auf keinen Fall passieren.“ Schließlich habe das Land Baden-Württemberg in vergleichbaren Fällen in diesem Jahr bereits umfassende Hilfe gewährleistet. „Die betroffenen Gemeinden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, weshalb das Land im Landkreis Karlsruhe eine Hilfe verwehrt.“
Auch der Verweis auf mögliche Fachförderungen sei unbefriedigend. Diese würden in vielen Fällen eine Mitfinanzierung der betroffenen Gemeinden voraussetzen, die aber angesichts der angespannten finanziellen Lage der kommunalen Haushalte kaum leistbar sei. Landrat Dr. Schnaudigel kündigte deshalb an, sich erneut persönlich an den Minister zu wenden.
Das Gremium sprach sich zusätzlich dafür aus, dass die Regelungen für Landeshilfen bei Naturkatastrophen vereinfacht und klare Kriterien festgelegt werden, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, ob und in welchem Umfang Hilfen im Einzelfall gewährt werden. Die aktuelle Ermessens-Regelung sei undurchsichtig und führe zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Hilfsgeldern.
Der Kreistag unterstützt zudem die Forderung, eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen einzuführen. Eine solche Versicherung würde nicht nur Betroffene besser absichern, sondern auch den Einsatz von Steuergeldern reduzieren und damit die finanzielle Belastung für die Allgemeinheit abmildern.