Enzkreis: Nur ein Bewerber für das Amt des Landrats

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Die Bewerbungsfrist für die Nachfolge des amtierenden Landrats Bastian Rosenau ist abgelaufen – und geblieben ist genau eine Bewerbung: die des bisherigen Amtsinhabers. Wie aus einer Mitteilung des Enzkreises hervorgeht, ging bis zum Ende der Frist am Montag, 27. Oktober, keine weitere Bewerbung ein.

Der beschließende Ausschuss des Kreistags wird nun am 6. November darüber entscheiden, ob Rosenau als Bewerber geeignet ist und ob die Stelle eventuell erneut ausgeschrieben werden muss. Laut Landkreisordnung sind grundsätzlich drei Bewerbungen erforderlich, es sei denn, der Ausschuss erklärt eine geringere Zahl für ausreichend. Anschließend wird das Ergebnis dem Innenministerium vorgelegt.

Verläuft das Verfahren planmäßig, soll der Kreistag am 15. Dezember 2025 in einer Sondersitzung den neuen Landrat wählen. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Februar 2026, die Vereidigung und Verpflichtung sind für den 2. Februar vorgesehen.

Quelle: Enzkreis