Abbildung: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg)
Das braune Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben und am Stammfuß ist ein eindeutiges Zeichen für den Borkenkäferbefall.
Aktueller Rat aus dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:
Das schöne, warme Wetter im April ließ auch im Rhein-Neckar-Kreis die zahlreich vorhandenen „Überwinterungskäfer“ aktiv werden. Sie befallen nicht nur die Polter des aufgearbeiteten Holzes entlang der Waldwege, sondern auch die stehenden Fichten im Wald. Beim Einbohren in die Rinde entsteht braunes Bohrmehl, das in kleinen Häufchen auf den Stämmen gut zu erkennen ist. Bei noch stehenden Bäumen ist das Bohrmehl an den Rindenschuppen am Stammfuß sichtbar. Dabei ist es erforderlich, Baum für Baum zu kontrollieren. „Bis zum Ausflug der fertig entwickelten Käfer verbleiben uns lediglich kurze vier Wochen Zeit“, weiß Dr. Dieter Münch, Leiter des Kreisforstamtes im Rhein-Neckar-Kreis. „Dabei ist jetzt die wichtigste Zeit im Jahr: jeder Käfer, den wir jetzt erwischen, kann sich nicht vermehren.“ Weil die Entwicklungsphase der Käfer so schnell geht, ist es von zentraler Bedeutung jetzt zu handeln. Aktuell befindet sich überall im Wald verstreut bruttaugliches Material in Form von abgebrochenen Gipfeln und umgestürzten Bäumen, welches die erwachsenen Käfer magisch anzieht. Gelingt es, von Beginn an das Brutraumangebot konsequent zu reduzieren, kann die Gefahr für benachbarte Wälder begrenzt werden.
Deshalb bittet das Kreisforstamt alle Waldbesitzenden noch einmal dringend, ihre Fichtenwälder regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Kennzeichen eines Befalls sind weiterhin:
- · Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben und am Stammfuß
- · Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz
- · vom Specht abgeschlagene „Spiegel“ am Stamm
- · verblassend fahlgrün werdende bis vergilbende Nadeln in der Krone
- · Nadelteppiche am Boden durch abfallende grüne und rote Nadeln
Sind befallene Bäume ausgemacht, ist sofortiges Eingreifen vonnöten: das Holz einschlagen oder einschlagen lassen und schnell aus dem Wald bringen! Gelingt dies nicht, müssen die Stämme entrindet oder gehackt werden. Als letztes Mittel ist der Einsatz eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels möglich.
Selbstverständlich stehen die zuständigen Revierleitenden oder das Kreisforstamt unter Tel.: 06223 866536-7600 für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung.