Corona-Hotline für Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger

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Bereits 229.000 Anrufe eingegangen

Hotline steht ebenfalls als Video-Chat für gehörlose Menschen zur Verfügung

Für Fragen rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart bereits am 5. Februar 2020 eine Hotline für Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline sind montags bis sonntags, auch an Feiertagen, zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter 0711/904-39555 zu erreichen.

Seit Einrichtung der Hotline sind bis gestern mehr als 229.000 Anrufe eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass durch ein hohes Anrufaufkommen die Hotline – trotz Ausbau der Kapazitäten – stellenweise überlastet sein kann. Bitte versuchen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt die Hotline zu erreichen.

Für gehörlose Menschen steht die Hotline montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr als Video-Chat zur Verfügung. Wer den Chat nutzen möchte, kann die LGA-Internetseite aufrufen und am Seitenende auf der Seite den Button „Videotelefonie“ klicken.

Besonders häufig werden Fragen zu Risikogruppen, Testergebnissen, Regeln für Quarantäne, Reisebeschränkungen sowie Verhaltensregeln nach einer Rückkehr von einer Auslandsreise gestellt. Immer wieder werden auch Fragen zu der Corona-Verordnung des Landes gestellt.

Bei der Beratung der Anruferinnen und Anrufer orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline insbesondere an den Informationen und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass juristische Beratungen und individualmedizinische Konsultationen von den Hotline-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern nicht geleistet werden können.

Das Regierungspräsidium Stuttgart und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben außerdem auf ihren Internetseiten Informationen zum Coronavirus zur Verfügung gestellt. Aktuelle Informationen sind außerdem beim Gesundheitsministerium Baden-Württemberg sowie auf dem Landesportal Baden-Württemberg abrufbar.

Pressemitteilung: Regierungspräsidium Stuttgart

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