Erweiterte Masken-Pflicht und Einschränkungen bei Veranstaltungen
Sie steigt und steigt. Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen hat am heutigen Donnerstag ein neues Allzeithoch erreicht – über 6600 Menschen haben sich innerhalb eines Tages mit dem Virus infiziert. Immer mehr Regionen innerhalb Deutschlands werden zu Risikogebieten hochgestuft, weil dort die kritische Marke von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde. Innerhalb des Kraichgaus liegen die Infektionszahlen noch unterhalb dieses Schwellenwertes, doch auch hier steigen die Zahlen kontinuierlich an.
Um diesen Anstieg zu verlangsamen, haben sich Bund und Länder bei einer gemeinsamen Konferenz bis in den späten Mittwoch-Abend hinein, auf verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie verständigt. Die Ergebnisse des Krisengipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder, fassen wir hier kompakt zusammen:
Masken
In Regionen in denen die Marke von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wurde, gilt ab sofort eine erweiterte Masken Pflicht. Diese gilt überall dort, wo viele Menschen dicht und über einen längeren Zeitraum zusammenkommen. So hat beispielsweise die Stadt Heilbronn aktuell eine Masken-Pflicht innerhalb der innerstädtischen Fußgängerzone angeordnet.
Sperrstunde
Ab der Überschreitung des Grenzwertes von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, soll die Gastronomie ab 23 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen. Bars, Cubs und Kneipen ohne Speiseangebote müssen zu dieser Uhrzeit komplett schließen. Einige Einschränkungen soll es zudem bereits ab 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner geben, diese wurden aber bislang nicht eindeutig definiert.
Feiern
Private Feierlichkeiten sollen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum eingeschränkt werden. Ab der Grenze von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner, dürfen maximal 25 Menschen im öffentlichen Raum und 15 Menschen im privaten Raum zusammenkommen. Ab der Überschreitung des Grenzwertes von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, sind im privaten Umfeld nur noch maximal zehn Personen, höchstens aber aus zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
Kontaktbeschränkungen
Ab der Überschreitung des Grenzwertes von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner dürfen sich im öffentlichen Raum maximal zehn Personen treffen. Stabilisieren sich die Infektionszahlen in der betroffenen Region nicht, wird diese Zahl halbiert.
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