Ab dem 15. Juni können sich Sonnenanbeter unter Einschränkungen wieder im Brettener Schwimmbad austoben
Aufgrund der Corona-Pandemie und einer daraus resultierenden Schließungszeit von rund zwei Monaten öffnet die Badewelt Bretten ihre Tore für die Öffentlichkeit unter Einschränkungen ab Montag, den 15. Juni.
Die Zeit während der Schließung habe man genutzt, um die Grundreinigung durchzuführen, die normalerweise im September stattfindet, erklärt Stefan Kleck, Geschäftsführer der Stadtwerke Bretten. Dies hat zur Folge, dass das Bad dann im Herbst nicht geschlossen werden muss.
Um eine Verbreitung des Corona-Virus möglichst zu verhindern, haben die Stadtwerke Bretten ein umfassendes Bäder- und Hygienekonzept entwickelt. Ein regulärer Badebetrieb ist daher während der anhaltenden Pandemie nicht möglich. Maximal dürfen 450 Besucher in das Schwimmbad eingelassen werden. Je nach Stand der Pandemie können diese Zahlen nach unten oder oben korrigiert werden. Dass es zu Verstößen gegen Abstands- und Hygienevorgaben kommt, sei durch den Badbetreiber trotz Hygiene- und Abstandsregelungen nicht vollständig zu verhindern. Gegen Verstöße werde jedoch mit entsprechenden Maßnahmen vorgegangen. Um trotz der geltenden Regelungen eine hohe Besucherzahl zu erreichen werden sogenannte „Timeslots“ – also Zeitkorridore – eingeführt. Das heißt, die online gekauften Tickets sind für einen bestimmten Zeitraum gültig. Infolge der zeitlich begrenzten Nutzung wurden auch die Eintrittspreise angepasst. Der Kurzzeittarif am Morgen kostet als Einzeleintritt 3 Euro, der Langzeittarif 4 Euro. Am Wochenende ist ein Zeitkorridor für Schwimmer von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr eingerichtet. Mittags gibt es den Zeitkorridor für Familien von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr und einen weiteren Abends von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Unter der Woche gelten ähnliche Zeiträume.
Auch die Bädergastronomie wird betrieben. Hier gelten wie in allen Gaststätten die Hygiene- und Abstandsregelungen der aktuellen Corona-Verordnung Gaststätten. Das Kombibadkonzept wird für die Gültigkeitsdauer der Corona-Verordnung Sportstätten ausgesetzt. Die Nutzung des Hallenbads und des Freibads kann nur getrennt erfolgen.
Während des gesamten Aufenthalts muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen, nicht dem eigenen oder eines weiteren Haushalts angehörigen Personen gehalten werden. Für alle Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, wird die Anzahl der Personen, die den Bereich gleichzeitig nutzen dürfen, begrenzt. Außerdem werden Zu- und Ausstiege aus den Becken räumlich voneinander getrennt. Sämtliche Attraktionen wie etwa Rutschen oder Sprungtürme müssen leider geschlossen bleiben. Jede Art von Ansammlung ist untersagt und soll entsprechend vermieden werden.
„Ich freue mich, dass im Hinblick auf die heißen Temperaturen im Sommer die Badewelt Bretten nun wieder geöffnet wird. Trotz der geltenden Einschränkungen hoffe ich, dass uns die Freude am kühlen Nass nicht allzu sehr getrübt wird“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage www.badewelt –bretten.de
Pressemitteilung der großen Kreisstadt Bretten