Baden-Württemberg geht voran – “Notbremse” greift bereits ab Montag

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Baden-Württemberg setzt als erstes Bundesland die von der Bundesregierung beschlossene “Notbremse” um.

Update 17. April – Das Sozialministerium hat heute Details zur geplanten baden-württembergischen Umsetzung der Notbremse veröffentlicht. Die Informationen sind unter diesem Link abrufbar

“Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln” so Gesundheitsminister Manfred Lucha am heutigen Donnerstag in Stuttgart. Was Manne damit meint, ist das Ziehen der sogenannten “Notbremse”, einer Reihe von Verschärfungen der Corona-Verordnungen, mit denen auf die stetig steigenden Infektionszahlen reagiert werden soll. Baden-Württemberg übernimmt damit als erstes Bundesland die Initiative und setzt die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen, noch vor deren Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat um.

Für die Menschen in Baden-Württemberg ändert sich im Grunde nicht sonderlich viel, die selben Regeln, wie nun von der Regierung definiert, gelten hier schon seit geraumer Zeit. Neu ist lediglich eine Verschärfung der hierzulande bestehenden Kontaktbeschränkungen. Bislang dürfen sich bei uns derzeit noch zwei Haushalte bis maximal fünf Personen – Kinder unter 14 nicht eingerechnet – treffen. Ab Montag darf sich dann in Kreisen mit Inzidenzen jenseits der 100 (das betrifft alle Kreise im Kraichgau) ein Haushalt nur noch mit maximal einer weiteren Person treffen, Kinder unter 14 Jahren werden aber erneut nicht mitgezählt.

Die ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen geltenden, vom Bund beschlossenen Regelungen, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Details hierzu im Originalwortlaut finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

  • Die Ausgangssperre kommt wieder. Während die Menschen in Baden-Württemberg an diese Maßnahme in den letzten Monaten bereits gewöhnt wurden, greift die nächtliche Beschränkung von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen nun auch bundesweit.
  • Der Präsenzunterricht an den Schulen kann auch bei einer Inzidenz von über 100 weiterlaufen, vorausgesetzt zweimal pro Woche wird ein Corona-Test durchgeführt. Erst wenn die Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 überschreitet, müssen Schulen geschlossen werden. Letzteres gilt dann übrigens auch für Kindertagesstätten, wenngleich hier die Kommunen auch eine Notbetreuung auf den Weg bringen können.
  • Verschärft werden auch die Kontaktbeschränkungen. Während Baden-Württemberg in den letzten Wochen einen Sonderweg ging und insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten zuließ, wird künftig nur noch eine haushaltsfremde Personen zu einer Zusammenkunft hinzu kommen dürfen, Kinder unter 14 Jahren werden allerdings weiterhin nicht mit eingerechnet.
  • Die Geschäfte des Einzelhandels müssen wieder schließen, es gibt aber eine recht umfangreiche Liste an Ausnahmen. So dürfen auch bei Inzidenzen oberhalb von 100 weiterhin Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Babyfachgeschäfte, Tankstellen, Zeitungskioske, Buchläden, Blumenläden, Tiermärkte und Gartenmärkte geöffnet bleiben.
  • Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und darf Speisen nur zur Abholung bis 21 Uhr anbieten. Allerdings dürfen auch während der nächtlichen Ausgangssperre Lieferungen durchgeführt werden.
  • Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen sind Einrichtungen für medizinische oder therapeutische Zwecke sowie Friseursalons.
  • Weiterhin geschlossen bleiben Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Zoos, Kinos, Museen oder ähnliches.

Soweit die geplanten Eckpunkte der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten bundeseinheitlichen Notbremse. Wie die ab Montag geltende, baden-württembergische Regelung aussehen wird, steht zur Stunde noch nicht im Detail fest. „Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolgt bis zum Wochenende“ so die Landesregierung in einer Presseerklärung. Von maßgeblichen Abweichungen von den Berliner Beschlüssen ist allerdings nicht auszugehen.

Info

Inzidenzen Kraichgau Stand 15.04.2021

Landkreis Karlsruhe 157,7 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000
Landkreis Heilbronn 231,1 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000
Rhein-Neckar-Kreis 130,6 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000

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