Berlin zieht die Notbremse

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Nächtliche Ausgangssperren und schärfere Kontaktbeschränkungen auf den Weg gebracht

Die Zeiten, in denen 16 Ministerpräsident/innen mit unterschiedlich heißen Nadeln am Flickenteppich der Corona-Verordnungen gewerkelt haben, scheinen vorüber. Künftig soll der Webstuhl für besagten Teppich einzig und allein in Berlin stehen, um bei diesem Bild zu bleiben. Das Kabinett hat sich am heutigen Dienstag für eine bundesweite und einheitliche Notbremse ausgesprochen, die bereits ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner greifen soll. Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde damit auf den Weg gebracht. Wenn Bundestag und Bundesrat grünes Licht für die Neuregelung geben, gelten dann die folgenden Eckpunkte, über die vorab mehrere Medien und später Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem live übertragenen Statement informierten:

  • Die Ausgangssperre kommt wieder. Während die Menschen in Baden-Württemberg an diese Maßnahme in den letzten Monaten bereits gewöhnt wurden, greift die nächtliche Beschränkung von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen nun auch bundesweit.
  • Der Präsenzunterricht an den Schulen kann auch bei einer Inzidenz von über 100 weiterlaufen, vorausgesetzt zweimal pro Woche wird ein Corona-Test durchgeführt. Erst wenn die Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 überschreitet, müssen Schulen geschlossen werden. Letzteres gilt dann übrigens auch für Kindertagesstätten, wenngleich hier die Kommunen auch eine Notbetreuung auf den Weg bringen können.
  • Verschärft werden auch die Kontaktbeschränkungen. Während Baden-Württemberg in den letzten Wochen einen Sonderweg ging und insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten zuließ, wird künftig nur noch eine haushaltsfremde Personen zu einer Zusammenkunft hinzu kommen dürfen, Kinder unter 14 Jahren werden allerdings weiterhin nicht mit eingerechnet.
  • Die Geschäfte des Einzelhandels müssen wieder schließen, es gibt aber eine recht umfangreiche Liste an Ausnahmen. So dürfen auch bei Inzidenzen oberhalb von 100 weiterhin Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Babyfachgeschäfte, Tankstellen, Zeitungskioske, Buchläden, Blumenläden, Tiermärkte und Gartenmärkte geöffnet bleiben.
  • Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und darf Speisen nur zur Abholung bis 21 Uhr anbieten. Allerdings dürfen auch während der nächtlichen Ausgangssperre Lieferungen durchgeführt werden.
  • Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen sind Einrichtungen für medizinische oder therapeutische Zwecke sowie Friseursalons.
  • Weiterhin geschlossen bleiben Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Zoos, Kinos, Museen oder ähnliches.
Info

Inzidenzen Kraichgau Stand 13.04.2021

Landkreis Karlsruhe 144,5 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000
Landkreis Heilbronn 209,0 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000
Rhein-Neckar-Kreis 127,1 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000

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