Shopping in Bretten: Kontrollen verlaufen ohne Beanstandungen

|

Nach den Ladenschließungen und Ausgangsbeschränkungen der letzten Wochen hat sich die Lage seit dem 20. April etwas normalisiert. Seither dürfen Ladengeschäfte mit einer Fläche unter 800 qm wieder öffnen und auch größeren Geschäften ist das nun freigestellt, wenn sie auf die entsprechende Größe absperren. Dafür müssen bestimmte Vorgaben zum gegenseitigen Schutz eingehalten werden wie etwa das Anbringen von geeigneten Trennvorrichtungen im Kassenbereich, das Begrenzen der Kundenanzahl im Laden und die Einhaltung des generellen Mindestabstands von 1,5 m sowie der Hygieneregeln. Seit Montag gilt außerdem eine generelle Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr, das heißt Mund und Nasen müssen mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung bedeckt sein. Ob es sich dabei um eine Einmalmaske, eine waschbare Stoffmaske oder beispielsweise einen Schal handelt, ist jedem selbst überlassen. Die Maskenpflicht wird ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zur Öffnung der Geschäfte regelmäßig vom Gemeindevollzugsdienst kontrolliert.
„Erfreulicherweise hatten wir bisher keine Beanstandungen. Alle sind gut auf die Ladenöffnungen und die Maskenpflicht vorbereitet gewesen. Die Menschen halten sich größtenteils an die Vorgaben und manche Geschäfte haben sogar zusätzliche Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz getroffen“, so Oberbürgermeister Martin Wolff. Mehrere Stellen in Bretten bieten waschbare Masken für Erwachsene und Kinder an, um den aktuellen Bedarf zu decken. Auch die Stadtverwaltung verkauft ab heute Masken für Erwachsene. Details hierzu finden Sie in einem gesonderten Artikel auf dieser Seite.

„Wer sich noch keine Maske besorgen konnte, wird beim Einkauf von uns zunächst nur auf den Verstoß hingewiesen. Strafen werden in der Anfangszeit nicht verhängt“, informiert Ordnungsamtsleiter Simon Bolg. Er weist außerdem darauf hin: „Beim Autofahren sollte vom Fahrer kein Mundschutz getragen werden, da dieser verrutschen und das Sichtfeld einschränken könnte. Das Infektionsrisiko ist im eigenen Fahrzeug eher als gering einzuschätzen. Außerdem muss der Fahrer stets erkennbar sein. Nutzen Sie Ihre Maske am besten immer dann, wenn Sie den öffentlichen Raum betreten und achten Sie nach wie vor auf den empfohlenen Mindestabstand und die Hygieneregeln“. Und noch ein Hinweis am Rande: Wenn Sie Einmalmasken und Handschuhe beim Einkaufen benutzen, dann entsorgen Sie diese bitte anschließend in Abfalleimern und lassen Sie sie nicht im Einkaufswagen oder irgendwo auf dem Boden liegen, wie man es aktuell leider immer wieder sieht. Damit handeln Sie im Sinne des nächsten Kunden und nehmen auf die zuständigen Mitarbeiter der Geschäfte Rücksicht.
• Pressestelle der Stadtverwaltung •

Vorheriger Beitrag

Brettener Schulen für Schulbetrieb mit Hygienemaßnahmen ausgestattet

Karlsdorf-Neuthard: 44-Jähriger bedrohte Arzt in Gemeinschaftsunterkunft

Nächster Beitrag