Auf der L 554 (Unteröwisheimer Straße) in Ubstadt gilt ab sofort immer Tempo 30, bisher galt das Tempolimit nur nachts, von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Die Verkehrsbehörde beim Landratsamt Karlsruhe hat die bisherige Nacht-Regelung, die für die Unteröwisheimer Straße und den Streckenabschnitt der B 3 zwischen „Stachus“ und Kreisverkehrsplatz ausgeweitet. Die Länge des Streckenabschnitts der B 3 im Verlauf der Stettfelder Straße in Ubstadt, für den bisher schon ganztägig Tempo 30 gilt, wurde ebenfalls ausgedehnt. Grund: Lärmschutz für die Anwohner.
Dafür hatte sich der Gemeinderat bereits im Jahr 2014 bei der Verabschiedung des Lärmaktionsplanes ausgesprochen, das Regierungspräsidium gab allerdings erst jetzt grünes Licht in Folge analoger Anwendung einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Die Beschilderung ist bereits geändert.
Die Zusatzschilder für die nächtliche Geltungsdauer wurden abmontiert. Den Verkehrsteilnehmern wird angeraten, sich an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten, da auch „geblitzt“ werden wird nach Ablauf einer üblichen Umgewöhnungszeit. Für eine Tempobeschränkung aus Lärmschutzgründen muss nachgewiesen werden, dass an den Gebäuden entlang der Straße der geltende Immissionsrichtwert überschritten wird. Das ist hier jeweils der Fall. Das Tempolimit ist nach Abwägung mit anderen schutzwürdigen Belangen rechtlich begründet.
Die Gesundheit der Anwohner ist in dem Fall wichtiger, als der Wunsch nach schneller Fahrt. Über die Umsetzung des Tempolimits in der Unteröwisheimer Straße werden sich insbesondere auch die Anwohner des Sternenweges freuen, die erst kürzlich ihre schwierige Ausfahrtssituation in den fließenden Verkehr der L 554 aufgrund der zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten beklagt hatten und die somit von der Lärmschutzmaßnahme ebenfalls profitieren und eine für ihr Dafürhalten längst überfällige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dadurch als Nebeneffekt erzielt wird.
Informationen der Gemeinde Ubstadt-Weiher