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Landkreis wendet für den Erhalt von Straßen jährlich rund drei Millionen Euro auf
Kreis Karlsruhe. Über die abgeschlossenen Maßnahmen des Kreisstraßenerhaltungsprogramms wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags in seiner jüngsten Sitzung vom 10. Dezember berichtet. Gleichzeitig beschloss das Gremium das Erhaltungsprogramm 2021.
Im Jahr 2020 wurden Deckenerneuerungen in diesen Bereichen vorgenommen: K3505 Bretten – Bauerbach, K3531 Graben – B35, K3576 Ortsdurchfahrt und freie Strecke bei Langenbrücken sowie K3581 Teilstrecke zwischen Kreisverkehr und Forchheim-Silberstreifen. Zusammen mit Schlussrechnungen aus Vorjahren und Bauwerkssanierungen an den Deutsche-Bahn-Brücken K3503 bei Oberacker und K3525 bei Hambrücken sowie zwei Bauwerkserneuerungen entlang der K3533 über die „Heglach“ und „Alte Bach“ bei Friedrichstal wurden hierfür rund 3,6 Mio. EUR aufgewandt.
Im Jahreserhaltungsprogramm 2021 sind folgende Deckenerneuerungen vorgesehen: K3506 Teilstrecke Gondelsheim – Jöhlingen, K3547 Schöllbronn – Schluttenbach, K3586 Östringen – Zeutern sowie in den Ortsdurchfahrten K3500 Gondelsheim, K3538 Rheinhausen, K3578 Oberhausen und K3584 Stettfeld. Hinzu kommen Bauwerkssanierungen für die deutsche-Bahn-Brücken K3523 bei Ubstadt, K3576 bei Langenbrücken und K3584 bei Stettfeld 300.000 €, der Kreisanteil für die Grundwasserwanne Berghausen K3541/B293 sowie die Restabwicklung der genannten Bauwerksernuerungen bei Friedrichstal. Rund 3,4 Mio EUR sind für diese Maßnahmen angesetzt. Daneben beschloss das Gremium, den Unfallschwerpunkt beim Knoten L554/K3517 bei Oberöwisheim durch den Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz zu entschärfen.
An Radwegen steht der Ausbau im Zuge der K3506 zwischen Gondelsheim und Bretten-Neibsheim, der Neubau entlang der K3512 bei Menzingen, ein Teilabschnitt in der Ortsdurchfahrt K3541 Berghausen und der Ausbau des Radwegs zwischen Sprantal und der Kreisgrenze bei Nußbaum entlang der K3568 an. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel informierte, dass das Radverkehrskonzept des Landkreises Karlsruhe derzeit fortgeschrieben wird und in diesem Rahmen auch Radwege entlang von Bundes- und Landesstraßen sowie die in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden fallen auf ihre Realisierungsmöglichkeiten überprüft werden.
Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Gondelsheim im Zuge der K3506 berichtete der Landrat, dass die Fachplanungen noch nicht so weit fortgeschritten sind, wie erhofft. Insbesondere muss das Thema „Denkmalschutz“ noch vertiefter ausgearbeitet werden. Durch das Angebot einer Liegenschaft ergibt sich hier eine neue Option, die den Eingriff in den Schlosspark reduzieren würde. Einen Vorteil hat die lange Planungszeit, da sich die Finanzierungssituation deutlich verbessert hat: So werden die kreuzungsbedingten Kosten in Höhe von 21,44 Mio. EUR zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu 16,66% vom Land getragen. Die nichtkreuzungsbedingten Kosten wurden grob auf 1,0 Mio. EUR geschätzt, wovon der Landkreis und die Gemeinde voraussichtlich jeweils die Hälfte zu tragen haben.
Zur Kenntnis nahm das Gremium den aktuellen Stand der Arbeiten zum Umbau der Knotenpunkte K3503/K3506 bei Bretten-Büchig und K3553/K3554 bei Burbach zu Kreisverkehrsplätzen, den Abschluss der Umbauarbeiten an den Ortdurchfahrten K3528/K3529 Neuthard und K3531/K3574 Graben und Neudorf sowie dem Ausbau der K3575 zwischen dem Kreisverkehr K3575/K3584 bei Stettfeld und der K3523 bei Weiher. Zur K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn wurde das Gremium informiert, dass die Gemeinde Bad Schönborn derzeit eigene Überlegungen zur Entlastung der Ortsdurchfahrten von Mingolsheim und Langenbrücken anstellt. Offen ist, ob die Straße weiterhin als Kreisstraße geplant werden soll.
Nach dem bewährten 5-Jahres-Rhythmus ist für nächstes Jahr eine Zustandserfassung der Kreisstraßen mit einer Länge von insgesamt rd. 280 km vorgesehen. Auf Grundlage der Zustandserfassung und der entsprechenden Bewertung, wird das Amt für Straßen wirtschaftliche Maßnahmen bilden und ein Erhaltungsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 aufstellen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei, neben den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht, auch wieder auf besonderen Anforderungen wie z. B. im Bereich von Ortsdurchfahrten liegen.
Mitteilung des Landkreises Karlsruhe