Wolff bleibt Oberbürgermeister in Bretten – Gericht weist Klage ab

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Gewann den Prozess – Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff und seine Frau Elke

Das Urteil ist gesprochen. Wie die Stadt Bretten in einer aktuellen Presseerklärung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage gegen die Oberbürgermeisterwahlen abgewiesen. Ob der lange Nachhall der OB-Wahlen in Bretten damit zu Ende geht, bleibt indes abzuwarten. Der Kläger hat nun die Möglichkeit Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen. Hier die Mitteilung der Stadt im Originalwortlaut:

Verwaltungsgericht weist Klage gegen OB-Wahl ab

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat heute in der Verhandlung um die Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl vom 3. Dezember 2017 die Klage von Klaus-Georg Müller abgewiesen.

Dieser hatte einen Verstoß gegen Vorschriften über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, sowie eine missbräuchliche Wahlbeeinflussung durch OB Wolff geltend gemacht.

Eine Überprüfung des Regierungspräsidiums hatte bereits bestätigt, dass das Wahlergebnis dadurch nicht beeinflusst worden war.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist damit der Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums und der Stadt Bretten grundsätzlich gefolgt. Die genaue Urteilsbegründung, die zur Abweisung der Klage führte, wird den Verfahrensbeteiligten noch mitgeteilt.

Bürgermeister Michael Nöltner bewertet die Gerichtsentscheidung in der Mitteilung abschließend wie folgt:

Ich bin froh, dass nun auch das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der OB-Wahl festgestellt und somit jegliche Unterstellungen der Wahlmanipulation durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer, als auch die städtischen Mitarbeiter ausgeräumt hat. Ich hoffe, dass nun  wieder mehr die Themen in den Fokus der Kommunalpolitik rücken, die für eine positive Entwicklung der Stadt wichtig sind

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