Wenn Falschparker die Feuerwehr behindern

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Kein Durchkommen im Notfall

Simulierte Einsatzfahrt brachte aufschlussreiche Erkenntnisse

Falsches Parken ist in vielerlei Hinsicht problematisch und birgt oft auch Unfallrisiken für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer. Aber vor allem kann es sehr schnell dazu kommen, dass Fahrzeuge, die verbotswidrig an Engstellen mit verringerter Durchfahrtsbreite abgestellt sind, massiv die Arbeit von Feuerwehr und Notfalldiensten behindern, deren schnelle Reaktion mitunter entscheidend sein kann für die Rettung von Menschenleben.

Im Rahmen einer gemeinschaftlich organisierten Aktion der Freiwilligen Feuerwehr und des Kommunalen Vollzugsdienstes wurde jetzt in Östringen die Befahrbarkeit verschiedener Ortsstraßen mit schmalen Querschnitten durch die schweren Einsatzfahrzeuge der Floriansjünger überprüft. Bei der Ausfahrt mit dem Löschgruppenfahrzeug LF 16/12, das mit seiner umfangreichen Beladung im Ernstfall wertvolle Dienste bei der Brandbekämpfung, bei technischen Hilfen sowie bei Gefahrgut- und Umwelteinsätzen leistet, blieb die Beanstandungsquote einerseits erfreulich gering und dennoch hatte Feuerwehrmann Andreas Kurz am Steuer mitunter Schwerstarbeit wegen falsch parkender Autos zu verrichten.

Bis der versierte Fahrer die jeweiligen Engstellen durch vorsichtiges Rangieren passieren konnte, gingen teilweise wertvolle Sekunden verloren und in einzelnen Fällen blieb der Feuerwehrlaster auch schlichtweg stecken und hätte bei einem Alarmeinsatz zeitraubend zurückstoßen müssen. Bei der Aktion in Östringen, die im Beisein etlicher Mitglieder des Gemeinderats von Stadtkommandant Uwe Fellhauer geleitet wurde, konnte Holger Erhard vom städtischen Ordnungsamt die verantwortlichen Fahrzeughalter teilweise ausfindig machen und suchte nach Möglichkeit das unmittelbare persönliche Gespräch.

Ordnungsdienst und Feuerwehr zogen am Ende ein positives Fazit für die Initiative, zumal sich die angesprochenen PKW-Fahrer allesamt einsichtig zeigten. An die Autofahrer richten Feuerwehr und Kommunaler Vollzugsdienst den dringenden Appell, beim Parken auf eine für den fließenden Verkehr verbleibende Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern zu achten, welche sich aus der nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) höchstzulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern und einem seitlichen Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern ergibt. Nach der StVO ist das Halten (und somit erst recht auch das Parken) an engen Straßenstellen verboten.

Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen

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