Spürbare Erleichterungen unter anderem bei privaten Treffen, Veranstaltungen oder in der Gastronomie beschlossen
Nachdem der baden-württembergische Ministerrat am gestrigen Dienstag in Stuttgart weitreichende Änderungen der aktuellen Corona-Verordnung beschlossen hat, greifen bereits ab heute eine ganze Reihe von Lockerungen. Das Land verlässt damit die Alarmstufe und kehrt zur Warnstufe zurück. Wir fassen die damit verbundenen, ab heute geltenden Regelungen kompakt zusammen. Wie immer gilt: Alle Angaben ohne Gewähr – die Vollständige Sprachregelung finden Sie auf den Internetseiten der baden-württembergischen Landesregierung.
Die Änderungen im Überblick
Private Treffen
Geimpfte und Genesene können diesen Punkt überspringen, für sie gelten bei privaten Treffen keinerlei Einschränkungen mehr. Für alle anderen wurde die Zahl möglicher Teilnehmer zumindest erhöht. Ein Haushalt darf sich ab sofort mit zehn weiteren Personen treffen, Geimpfte, Genesene und Kinder unter 13 Jahren werden nicht mitgezählt.
Gastronomie und Hotels
Aus 2G wird 3G. Ein Besuch im Restaurant oder eine Übernachtung im Hotel sind ab sofort auch für Ungeimpfte wieder möglich, sofern sie einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Bei längeren Aufenthalten in Hotels ist alle drei Tage ein neuer Test fällig.
Kinos, Theater und Co
Genauso sieht es auch bei der Freizeitgestaltung aus. Kultur und Freizeiteinrichtungen öffnen ebenfalls ab heute wieder unter 3G-Regeln.
Clubs und Diskotheken
Weiterhin sehr streng sind hingegen die Zugangsvoraussetzungen ins Nachtleben Baden-Württembergs. Wer in der Diskothek tanzen oder im Club einen heben möchte, kommt um einen 2G + Nachweis nicht herum. Es reicht also hier nicht aus nur geimpft oder genesen zu sein, sondern braucht auch noch einen negativen Test (Schnelltest reicht.) Das Tanzen ist dann übrigens ohne Maske erlaubt…
Veranstaltungen
Deutlich mehr Besucher und Zuschauer sind ab dem heutigen Mittwoch wieder bei Veranstaltungen in Baden-Württemberg möglich. Messen und Kongresse können wieder stattfinden. Bei Events in Innenräumen können wieder 60% der möglichen Plätze besetzt werden, maximal 6.000 Menschen sind hier zugelassen. Im Freien gilt eine maximale Auslastung von 75% und eine Höchstteilnehmerzahl von 25.000 Menschen. Auch bei Events und Veranstaltungen wird 2G von 3G abgelöst. Explizit erlaubt sind auch wieder Faschingsveranstaltungen, Besucher müssen hier lediglich die 3G Regeln beachten. Für viele Veranstalter dürfte das kurzfristige Go aber zu spät für die komplexe Organisation eines solchen Events sein.
Wellness
Der Eintritt in Schwimmbäder, Spas und Saunen ist ab sofort wieder unter Einhaltung der 3G Regeln möglich. Eine kleine Ausnahme gilt für die Nutzung von Dampfbädern. War diese bislang untersagt, ist sie künftig wieder für geimpfte und genesene Gäste (2G) möglich. Körpernahe Dienstleistungen, wie z.b. eine Massage, sind ab sofort unter 3G-Regeln nutzbar.
Soweit die wichtigsten, neuen Regeln der nun geltenden Warnstufe im Überblick. Sollte das Infektionsgeschehen im Land sich wieder verschlechtern, ist eine erneute Rückkehr in die Alarmstufe selbstredend wieder möglich. Deren Konditionen wurden allerdings neu definiert. Sie greift ab sofort, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) einen Wert von 15 erreicht oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen des Landes.