Rückkehr zum Stufensystem – Das sind die neuen Corona-Regeln

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Baden-Württemberg bleibt “Team Vorsicht”

Es ist kompliziert. Während die Inzidenzen in Deutschland rasant steigen – bundesweit meldet das Robert-Koch-Institut heute rund 190.000 Neuinfektionen innerhalb 24 Stunden – sinkt die Zahl der Patienten, die wegen covid-19 intensivmedizinisch behandelt werden müssen kontinuierlich.

Das gleiche Bild zeichnet sich auch in Baden-Württemberg ab. Hohe Infektionszahlen bei sinkender Hospitalisierungsrate. Würde man sich dabei am ursprünglich letzteren Wert ausgerichteten Stufensystem orientieren, griffe aktuell die Alarmstufe 1 und tendenziell aller Voraussicht nach in Kürze wieder die Basisstufe. Landesweit werden derzeit etwa 270 Menschen wegen einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation behandelt, das ist weniger als die Hälfte das Vormonatswertes.

Da die baden-württembergische Landesregierung aufgrund der unberechenbaren Dynamik der Omikron-Variante das Stufensystem eingefroren hatte, griff bis dato das strenge Regelwerk der erweiterten Alarmstufe II. Damit ist es nun aber vorbei. Ab heute greifen wieder die Regeln des alten Stufen-Systems, die allerdings an manchen Stellen angepasst und modifiziert wurden. Grundlage für diese Entscheidung bildeten das Ergebnis der letzten Bund-Länder-Gespräche, neue Erkenntnisse über die Omikron-Variante, aber auch mehrere Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim.

Derzeit gelten also nach aktueller Hospitalisierungsrate die Regeln der Alarmstufe 1, eine Rückkehr zur Alarmstufe 2 soll es nur geben, “wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden”, so die Landesregierung auf ihrer Webseite.

Doch lange Rede, kurzer Sinn, welche Regeln gelten denn nun ab heute in “The Länd”? Wir haben das neue Regelwerk für Sie zusammengefasst, wie immer gilt dabei – alle Angaben ohne Gewähr.

Maskenpflicht

In allen Innenräumen, in denen bisher die Maskenpflicht galt, müssen ab sofort FFP2-Masken (oder vergleichbar) getragen werden, einfache OP-Masken sind nicht mehr ausreichend. Diese Pflicht wurde nun auch auf den öffentlichen Personennahverkehr ausgeweitet und gilt daher künftig mitunter auch in Bussen und Bahnen.

Ausgehen

Während Clubs und Diskotheken in der Alarmstufe 1 geschlossen bleiben, ist ein Besuch in der Gastronomie dagegen unter Beibehaltung der 2G-Regel weiterhin möglich. Das “Plus” wird gestrichen, ein Test ist hier also vorerst nicht mehr notwendig. Bei Theateraufführungen, Filmvorführungen, Sportveranstaltungen, Festen und Co. gibt es Obergrenzen bei den Besucherzahlen und eine pauschale Deckelung bei 50 % der Kapazität der jeweiligen Location. Faschingsumzüge sind gänzlich untersagt.

Private Treffen

Für private Zusammenkünfte unter Genesenen und Geimpften fallen alle Auflagen weg, die Obergrenze von höchstens zehn Personen gibt es in der Alarmstufe 1 nicht mehr. Ungeimpfte und Nichtgenesene sind bei ihren privaten Treffen auf den eigenen Haushalt sowie maximal zwei Gäste beschränkt, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Einkaufen

2G im Einzelhandel das war einmal, ab sofort greift hier wieder die alte 3G-Regelung. Nicht nur in Geschäften der Grundversorgung sondern in allen Läden reicht mittlerweile auch ein normaler Antigen Test aus um shoppen zu gehen. Zudem müssen Ungeimpfte keinen aufwendigen PCR-Test mehr nachweisen, die normale Schnelltest-Variante reicht aus.

Bei vielen dieser Regelungen gibt es entsprechende Ausnahmen, Ergänzungen und Erläuterungen. Anstatt nun aber überall Sternchen anzubringen und dutzendfach Fußnoten zu vergeben, verweisen wir einfach auf die Liste, die die baden-württembergische Landesregierung online veröffentlicht hat. Sie finden diese hier zum nachlesen und ausdrucken.

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