Neue Parkraumbewirtschaftung in Eppingen
Im Juli 2017 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, nach Fertigstellung des Parkhauses generell Parkgebühren für öffentliche Stellplätze in der Eppinger Innenstadt zu erheben. Dazu werden im Umkreis von rund 300 Meter zum Marktplatz mehrere Gebührenzonen eingerichtet, die werktags von 7 bis 19 Uhr gelten.
Einrichtung von Bewohnerparkzonen
In der öffentlichen Sitzung am 13. März beschloss der Gemeinderat, im Innenstadtbereich zwei Bewohnerparkzonen einzurichten. Die Bewohnerparkzone 1 umfasst die Brettener Vorstadt, Teile der Bahnhofstraße und die Leiergasse mit den Seitengassen; die Zone 2 die komplette Altstadt. In diesen Zonen ist das Parken großteils nur noch mit Bewohnerparkausweis erlaubt. Während der Geschäftszeiten sind die Parkplätze entlang der Brettener Straße und Bahnhofstraße für die Öffentlichkeit zugänglich. Die maximale Parkdauer liegt bei 30 Minuten. Dadurch wird die Verkehrs- und Parksituation in der Innenstadt verbessert, der Parkplatzsuchverkehr verringert und den Bewohnern ein Mindestmaß an Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Belange des Einzelhandels werden durch die Einführung der Kurzzeitparkplätzen entlang der Hauptgeschäftsstraßen berücksichtigt. „Gleichzeitig erreichen wir damit auch eine vorrangige Nutzung des Parkhauses durch die Besucher“, betont Oberbürgermeister Klaus Holaschke. Innerhalb der Bewohnerparkzonen oder an den Randbereichen werden weiterhin öffentliche Parkflächen angeboten und damit den Bedürfnissen von öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben Rechnung getragen. So wird der Parkplatz im Bereich der Katholischen Kirche mit Rücksicht auf die Kirchenbesucher von 7 bis 19 Uhr mit Parkscheibe bewirtschaftet, steht aber ansonsten uneingeschränkt zur Verfügung, die gleiche Regelung gilt für den Parkplatz am Parkweg. Den Kunden der Bäckerei Stier und des Diakonieladens wird das kurzzeitige Parken in der Altstadtstraße weiterhin ermöglicht.
Acht Parkscheinautomaten in der Innenstadt
Zur Umsetzung der Parkraumkonzeption werden in der Innenstadt acht Parkscheinautomaten aufgestellt. Die Bezahlung erfolgt durch Barzahlung in Münzen oder mit EC-Karte. Die Parkraumbewirtschaftung sieht gebührenpflichtige Parkzeiten für die Hauptgeschäftsstraßen und Bestandsparkplätze vor. Die Bewirtschaftungszeit erfolgt werktags von 7 bis 19 Uhr. Von 19 bis 7 Uhr sind die Parkplätze gebührenfrei. Dies gilt auch für die Ludwig-Zorn-Straße von der Rappenauer Straße bis zum Einfahrtsbereich Parkhaus. Im Abschnitt Zufahrt Parkhaus bis Einmündung Kaiserstraße/Grundschule werden zum Schutz des Schülerverkehrs vorerst keine Parkplätze ausgewiesen. Dieser Straßenbereich bleibt damit übersichtlich und geordnet. Im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Turnhalle im Rot werden zunächst Parkplätze vorgegeben, die analog zum Parkplatz der Ludwig-Zorn-Straße mit Parkgebühren belegt werden. Auch im Bereich des Kleinbrückentorplatzes sind künftig Parkgebühren zu zahlen. Mit Ausnahme der 30 Minuten-Parkplätze an den Hauptgeschäftsstraßen greift überall die 15-Minuten-Frei-Parken-Regelung.
Parkgebühren im Parkhaus
Im Parkhaus wird die erste Stunde 50 Cent kosten, die zweite Stunde frei sein und jede weitere Stunde mit 50 Cent berechnet. Maximal wird ein Tageshöchstsatz von vier Euro fällig. Mit der sogenannten „Brötchentaste“ ist das Parken bis zu 15 Minuten gratis. Ebenfalls gebührenfrei ist die Nutzung des Parkhauses ab 19 Uhr und sonntags. Eingeführt wird ein Dauerparktarif von 40 Euro monatlich. Zunächst sollen etwa 60 der 192 Stellplätze im Parkhaus an Dauernutzer vergeben werden. (Mitteilung der Stadt Eppingen)