Tauziehen um private Feiern in Baden-Württemberg

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Hochzeitspaare stehen ratlos im Regen

— UPDATES AM ENDE DES ARTIKELS —

Wer schon einmal eine Hochzeit ausgerichtet hat, der weiß welche Anstrengungen und detaillierte Planungen damit einhergehen. Der Caterer muss bestellt, die Musik mit dem DJ abgesprochen werden, die Location muss stehen, die Bestuhlung, der kirchliche Termin und vieles vieles mehr.. Paare die den schönsten Tag Ihres Lebens in diesem Frühjahr geplant haben, durchlaufen seit Wochen ein Wechselbad der Gefühle. Wer sich im März oder im April das Ja-Wort geben wollte, war ohnehin gezwungen die damit einhergehende Feier entweder bis zur Bedeutungslosigkeit einzudampfen oder eben zu verschieben. Da aber aufgeschoben bekanntlich nicht aufgehoben ist, stellt sich für besagte Paare seither die Frage: Wann dürfen wir denn nun endlich unsere Hochzeit feiern? Eine klare Antwort darauf, gibt es im Grunde bis heute nicht. Kommunikation und Kurs der Landesregierung sorgen hier eher für Unsicherheit als echte Planbarkeit.

Vor zwei Wochen vermeldete der Südwestrundfunk in einem Online-Artikel die vermeintlich gute Nachricht: Ab dem 1. Juni sind private Veranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten mit bis zu 100 Personen in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion des SWR eine Anmerkung hinzugefügt, wonach diese Lockerungen nicht inkrafttreten, sondern lediglich in einem Entwurf vorgesehen seien.

Wer nun aufgrund dieser Berichterstattung zu hoffen gewagt hatte, dürfte durch die nun einmal mehr aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg enttäuscht werden. Wie viele Medien unisono berichten, dürfen nun doch maximal zehn Personen in geschlossenen Räumen feiern, 20 Personen hingegen unter freiem Himmel. Wer sich den genauen Wortlaut der Landesverordnung auf den Internetseiten der Landesregierung ansieht, entdeckt sogar noch eine weitere, erhebliche Einschränkung. Demnach gilt diese Regelung nur “in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten” – Wer aber zu Hause feiern möchte, egal ob eine Hochzeit, einen Geburtstag oder eine Bar Mitzvah, für den gelten demnach die Regelungen für Treffen im privaten Raum, wonach nur zehn Personen aus verschiedenen Haushalten hier zusammenkommen dürfen. Wer also im eigenen Garten heiraten wollte, dem bliebe nach Abzug des Brautpaares, deren Eltern und zwei Trauzeugen nur die Möglichkeit den meisten Freunden eine Absage zu erteilen. Ob diese offensichtliche Benachteiligung privater Veranstaltungen, gegenüber öffentlichen Veranstaltungen, bei denen bis zu 100 Personen zulässig sind, einer Überprüfung standhalten würde, darf zumindest bezweifelt werden.

Gegenwind für diese Regelung erfährt die Landesregierung aktuell durch die CDU-Landtagsfraktion. Via Twitter lies diese verlauten: “Die heute von Sozialminister Manfred Lucha angekündigten Lockerungen für private Feiern sind nicht weitgehend genug, nicht schlüssig und waren nicht mit uns abgestimmt!”.

Auf die offensichtlichen Ungereimtheiten der neuen Verordnung wies auch CDU-Generalsekretär Manuel Hagel gegenüber dem SWR hin: „…..Wer soll das verstehen: Bei privaten Feiern dürfen nur 10 Menschen drinnen zusammenkommen und 20 draußen? Was machen die 20 Menschen im Garten, wenn es anfängt zu regnen?“

Diese Fragen dürften sich auch Brautpaare stellen, für die selbst eine Hochzeitsfeier mit nur 20 Personen schon kaum praktikabel erscheinen dürfte. Alle die bereits einen festen Termin im Juni gesetzt haben, sollten nun aber noch die nächsten Tage abwarten. Wie uns die Pressestelle der CDU-Landtagsfraktion telefonisch bestätigte, wolle man das Thema im Koalitionsausschuss am Freitagnachmittag erneut zur Diskussion stellen, die gesetzten Zahlen seien noch nicht endgültig. Über den Ausgang dieser Diskussion werden wir Sie, sobald entsprechende Informationen vorliegen, an dieser Stelle informieren.

UPDATE 30.Mai

Im Rahmen des Koalitionsausschusses wurden am gestrigen Freitagnachmittag die Regeln für private Feiern weiter gelockert. Wie das Land Baden-Württemberg in einer aktuellen Presseerklärung mitteilte, könnten nun privat bis zu 20 Personen aus unterschiedlichen Haushalten feiern, für Familienmitglieder gälte alternativ keinerlei Obergrenze. Deutlich über die ursprünglich kommunizierten Regelungen hinaus, wurden die Konditionen für private Feiern in öffentlich mietbaren Locations verbessert – hier seien nun bis 99 teilnehmende Personen möglich, so die CDU Fraktion Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung. Die aktualisierten Regelungen greifen ab dem 6. Juni.

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