Gemeinderat aktualisierte kommunale Statuten für das Feuerlöschwesen
Der Östringer Gemeinderat beschloss jetzt jeweils einstimmig eine Neufassung der städtischen Feuerwehrsatzung und auch der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr.
Bei der Verabschiedung des neuen Regelwerks der Feuerwehrsatzung wurde die zwischenzeitliche Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen im Feuerwehrgesetz berücksichtigt. Neu im kommunalen Statut ist insoweit unter anderem die Bildung von Kindergruppen vorgesehen, in die Jungen und Mädchen im Alter zwischen sechs und zehn Jahren aufgenommen werden können. Erklärte Zielsetzung der Feuerwehren ist es, im Rahmen der Nachwuchsarbeit bereits in dieser Altersspanne die Kids für die Institution Feuerwehr zu begeistern und sie mit Spaß und Spiel auf künftige Aufgaben im Feuerwehrdienst vorzubereiten.
Mit der neuen Feuerwehrentschädigungssatzung will der
Gemeinderat einen angemessenen Ausgleich für die Inanspruchnahme der Ehrenamtlichen durch den Feuerwehrdienst schaffen. Auf Basis einer Handlungsempfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg hatte die Verwaltung im Vorfeld im Zusammenwirken mit den Verantwortlichen der Feuerwehr einen gemeinsamen Vorschlag zur Aktualisierung der Entschädigungssätze für verschiedene Funktionsträger erarbeitet und den Kreis der Berechtigten zudem erweitert. Demgemäß erhält nun der Kommandant der Stadtfeuerwehr rückwirkend ab 1. Januar eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 Euro, sein Stellvertreter bekommt 150 Euro, die Abteilungskommandanten 90 Euro und deren Stellvertreter jeweils 60 Euro monatlich.
Eine pauschalierte jährliche Aufwandsentschädigung gibt es ferner für Kassenverwalter, Schriftführer und Jugendfeuerwehrwart, außerdem für Leiterinnen und Leiter von Jugend- und Kindergruppen, Geräte- und Fahrzeugwarte sowie weitere für bestimmte Funktionsbereiche verantwortliche Feuerwehrangehörige. Neu ist jetzt zudem die Gewährung einer pauschalierten Entschädigung von 10 Euro für den Einsatzdienst beziehungsweise 30 Euro bei einer Einsatzzeit von mehr als drei Stunden. Wie Bürgermeister Felix Geider bei der Ratsdebatte informierte, sind die von der Aufbesserung der Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrleute herrührenden Mehrkosten im Stadtetat mit jährlich rund 30.000 Euro veranschlagt.
Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen