Östringen: Sperrung der B292 wird teilweise aufgehoben

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B 292 Östringen: Umbau von zwei Knotenpunkten und Erneuerung des Straßenoberbaus zwischen beiden Knotenpunkten

Aufhebung der Sperrung der B 292 aus Richtung Bad Schönborn am 06.08.2019 ab 16 Uhr

Die derzeit laufende erste Bauphase des Umbaus der Knotenpunkte B 292 / Industriestraße und B 292 / K 3586 am westlichen Stadtrand von Östringen im Auftrag des Regierungspräsidium Karlsruhe steht kurz vor der Fertigstellung. Am Dienstag, den 06.08.2019, kann die Sperrung der B 292 für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Bad Schönborn nach Östringen wieder aufgehoben werden. Die Freigabe dieses neuen Streckenabschnitts der B 292 erfolgt um 16:00 Uhr, nachdem die letzten Restarbeiten abgeschlossen sind.

Die großräumige Umleitung für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Östringen nach Bad Schönborn bleibt im Rahmen der ab Mittwoch, 07.08.2019, beginnenden zweiten Bauphase bis Anfang September 2019 weiterhin bestehen.

Der Umbau der Knotenpunkten B 292 / Industriestraße und B 292 / K 3586 am westlichen Stadtrand von Östringen hat bereits im April 2019 begonnen. Neben den Umbauarbeiten werden im Rahmen der Baumaßnahme die Fahrbahn der B 292 zwischen den beiden Knotenpunkten auf einer Länge von rund 500 Metern erneuert sowie ein nördlich der Bundesstraße verlaufender Geh- und Radweg neu angelegt.

In der kommende Woche anstehenden zweiten Bauphase sollen der Zufahrtsast „Industriestraße“ des Kreisverkehrsplatzes erneuert und die Geh- und Radwege sowie die Bushaltestellen entlang der B 292 hergestellt werden. Im September finden Arbeiten im Bereich des Knotenpunktes B 292 / K 3586 statt. Hierfür bedarf es keiner Sperrungen, sondern ist eine Ampelregelung ausreichend.

Die Anbindung des Industrieparks an die B 292 über die Behelfszufahrt und den Parkplatz der Spedition Rothermel bleibt bis zum Abschluss der zweiten Bauphase aufrechterhalten. Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass der Industriepark weiterhin eine Sackgasse darstellt. Die Durchfahrt über das Bader-Gelände wird durch eine Schrankenanlage verhindert.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmer für die dadurch entstehenden Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Text: Regierungspräsidium Karlsruhe / Bild: Braunecker

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