Nix geht mehr ohne die drei G – Das sind die neuen Corona-Regeln im Land

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Das Ende der kostenlosen Corona-Tests naht

Einmal mehr haben Bund und Länder gemeinsam über ihre künftige Strategie in Sachen Corona verhandelt, einmal mehr sind die Erwartungen an diese Zusammenkunft nicht erfüllt worden. Insbesondere sollte die Inzidenz – so wie von vielen Experten gefordert – als bestimmende Entscheidungsgrundlage für die Maßnahmen überdacht werden, doch dieses Vorhaben scheiterte an der eigenen Komplexität. Zwar sollen auch weitere Indikatoren, wie beispielsweise die Auslastung der Krankenhäuser mit einbezogen werden, doch bleibt die Inzidenz der wesentliche offenbar vorerst Dreh- und Angelpunkt aller Entscheidungen.

Besagte Entscheidungen lassen künftig die Luft für Ungeimpfte dünner werden. Wer sich trotz eines Impfangebotes bewusst gegen die Impfungen entscheidet, muss im Herbst einen verkomplizierten Alltag in Kauf nehmen. Bereits in knapp zwei Wochen, ab dem 23. August, wird der Zutritt zu Veranstaltungen oder Dienstleistungen in Innenräumen nur noch mit einem negativen Test, einem Nachweis über eine Impfung oder einer durchgemachten Infektion möglich sein. Dies gilt nicht nur für Feiern, sondern auch für den Zutritt ins Fitnessstudio, in Restaurants, Hotels, Bäder oder auch beim Friseur sowie den körpernahen Dienstleistungen. Wer keinen passende Nachweis hat, muss draußen bleiben.

Für Menschen die bereits vollständig geimpft wurden oder die Infektion nachweislich hinter sich gebracht haben, ist der Nachweis mittels QR-Code – entweder ausgedruckt, im klassischen Impfbuch oder per App – recht einfach zu erbringen. Alle anderen müssen einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Test oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test nachweisen. Für diesen Test muss ab dem 11. Oktober selbst bezahlt werden, die kostenlosen Corona-Bürger-Tests entfallen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen, für die keine Impfempfehlung vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder Schwangere.

Diese neuen, verschärften 3G-Regeln gelten in Baden-Württemberg vermutlich sogar schon vor dem 23. August. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat bereits angekündigt, die dafür notwendige, neue Verordnung bereits ab kommender Woche zu verabschieden. Generell haben Bund und Länder beschlossen, dass diese neue 3G-Regelung bei Inzidenzen kleiner als 35 ausgesetzt werden kann. Die Inzidenz soll dabei aber nicht die einzige Richtschnur sein. Im schriftlichen Beschluss der Bundesregierung heißt es dazu: “…..oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist…” Wie diese “weiteren Faktoren” aber genau angewandt und ausgelegt werden, ist zur Stunde noch nicht vollständig geklärt. Hier dürfte das Update der Corona-Verordnungen der baden-württembergischen Landesregierung, in den nächsten Tagen hoffentlich etwas mehr Klarheit bringen.

Alle weiteren beschlossenen Regeln für den Corona-Herbst im Land, können Sie hier auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung nachlesen. Sobald die baden-württembergische Umsetzungen beschlossen wurde, informieren wir Sie an dieser Stelle gesondert.

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