Komplizierter Stufenplan steht – Umsetzung in Baden-Württemberg noch unklar
Einmal mehr haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten jenes Ritual vollzogen, an dessen Ende ein neues, überarbeitetes Paket an einstweiligen Corona-Maßnahmen steht. Wie bei den zwischenzeitlich unzähligen Treffen davor, wurden im Vorfeld bereits große Teile der entsprechenden Beschlussvorlagen publik und wie gewohnt haben sich die Verhandlungen stark in die Länge gezogen. Die aktuellen Beschlüsse wurden erst zu sehr später Stunde bekannt. Wir fassen die wesentlichen Entscheidungen zusammen:
seit dem 1.3.
Schulen, Kindertagesstätten und Friseure dürfen öffnen
ab dem 8.3.
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartencenter dürfen öffnen (begrenzte Kundenanzahl im Geschäft)
Körpernahe Dienstleistungen (Massage, Tattoos, Kosmetik, etc..) dürfen öffnen – teilweise sind aber Schnelltests notwendig
ab 8.3. (nach Inzidenz)
Inzidenz unter 50
Einzelhandel darf öffnen (begrenzte Kundenanzahl im Laden)
Museen, Galerien und Zoos dürfen öffnen
Kontaktfreier Sport im Freien mit höchstens 10 Personen möglich
Inzidenz von 50 bis 100
Läden dürfen nach Terminabsprache öffnen
Museen, Galerien und Zoos dürfen nach Voranmeldung öffnen
Sport im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten
14 Tage später (nach Inzidenz)
frühester Start: 22. März
Inzidenz unter 50
Die Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen
Theater, Museen, Opernhäuser und Kinos dürfen öffnen
Kontaktsport im Außenbereich ist erlaubt, im Innenbereich nur kontaktfrei
Inzidenz von 50 bis 100
Die obenstehenden Öffnungen bleiben erlaubt, allerdings nur, wenn ein tagesaktueller Corona Schnelltest vorgewiesen werden kann
14 Tage später (nach Inzidenz)
frühester Start: 5. April
Inzidenz unter 50
Veranstaltungen im Außenbereich bis maximal 50 Teilnehmer sind erlaubt
Kontaktsport in Hallen ist erlaubt
Lockdown wird verlängert
Zunächst einmal: Der bestehende Lockdown wird verlängert, das nächste mögliche Verfallsdatum ist der 28. März. Allerdings gelten ab sofort verschiedene Öffnungsstufen, die wir im Folgenden erläutern. Zudem werden die strengen Kontaktbeschränkungen, ebenfalls in Stufen, etwas gelockert.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Das Wichtigste zuerst: Die strengen Regeln für zwischenmenschliche Kontakte werden ab dem kommenden Montag etwas gelockert. Ab dann dürfen sich wieder die Angehörige zweier Haushalte, maximal allerdings fünf Personen treffen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Sollte die Inzidenz in der jeweiligen Region auf einen Wert unter 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner fallen, sind sogar wieder Treffen von bis zu 10 Personen aus drei Haushalten erlaubt. Sollte diese Inzidenz wieder auf über 100 steigen, gelten automatisch die alten Kontaktbeschränkungen, wonach ein Haushalt höchstens eine Person treffen darf.
Öffnungen nur in Schritten
Handel und Dienstleistungen sollen in mehreren Stufen wieder öffnen dürfen. Die erste Stufe haben wir bereits erreicht, Grundschulen, Kindertagesstätten und Friseure sind schon seit einigen Tagen wieder am Start.
Bereits ab dem kommenden Montag greift dann Stufe 2, in welcher Blumenläden, Buchhandlungen und Gartencenter wieder öffnen können. Ebenfalls möglich ist dann den Neustart bei weiteren, körpernahen Dienstleistungen, zu denen beispielsweise Kosmetik, Massagen oder die Fußpflege zählt.
Während die ersten beiden Öffnungsschritte unabhängig von Inzidenzen erfolgen, wird es bei den weiteren Schritten dann kompliziert. Diese greifen nämlich nur dann, wenn in der Region eine bestimmte Inzidenz bei einem gewissen Zeitraum unterschritten wird.
Für die anstehende Stufe Nummer 3 heißt das konkret – Sollte die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis stabil unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, könnte in begrenztem Umfang der Einzelhandel sowie Museen oder Zoos wieder öffnen. Außerdem wäre dann kontaktloser Freiluft-Sport in kleinen Gruppen wieder möglich. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 würden diese Zugeständnisse deutlich verschärft werden, ab 100 gelten wieder die alten, bisherigen Regeln.
Frühestens ab dem 22. März greift dann Stufe Nummer vier. Wenn zu diesem Zeitpunkt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, wäre in der entsprechenden Region dann kontaktfreier Hallensport sowie Kontaktsport im Außenbereich erlaubt, die Gastronomie dürfte ihren Außenbereich öffnen, zudem wären dann wieder Vorstellungen in Kinos, Theatern oder Opernhäusern möglich. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 wären in dieser Stufe Voranmeldungen und Corona-Schnelltests Voraussetzungen für den Besuch eines Biergartens oder eines Kinos.
Die fünfte und letzte Stufe, zumindest bis die Ministerpräsidentenkonferenz sich zum nächsten Mal trifft, tritt dann frühestens am 5. April in Kraft. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Inzidenz bei unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, wären Veranstaltungen im Freien mit maximal 50 Personen wieder möglich, zudem Kontaktsport in Hallen.
Schulen
Die oben genannten Schritte sind das auf der Bundespressekonferenz vorgestellte Ergebnis der gestrigen Bund-Länder-Verhandlungen. Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat sich bisher nicht dazu geäußert, ein Statement von Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde durch die Länge der Verhandlungen gestern Abend kurzfristig abgesagt. Wie die Landesregierung die nun beschlossenen Corona-Maßnahmen für Baden-Württemberg umsetzen wird, kann hier auf den Seiten der Landesregierung nachgelesen werden. Auch die für viele Eltern so dringliche Frage, wie es an den weiterführenden Schulen in Sachen Lockerungen weitergehen wird, lässt sich zur Stunde noch nicht gänzlich beantworten. Kultusministerin Susanne Eisenmann hatte sich für eine Rückkehr von weiteren Klassenstufen in den Präsenzunterricht ausgesprochen. Zumindest für die Klassenstufen 5 und 6 scheint nun eine Lösung gefunden, ein Wiederbeginn des Präsenzunterrichts für diese Jahrgänge ist für den 15. März angedacht.
Hinweis: Wir haben die nun beschlossenen Regelungen kompakt und im Überblick für Sie zusammengefasst. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die Regelungen im offiziellen Wortlaut können Sie unter diesem Link auf den Webseiten der Bundesregierungen nachlesen
Corona und Lockdown müde. Existenznöte die schlimmer nicht sein könnten. Menschen am Abgrund ihrer finanziellen und sozialen Möglichkeiten. Und nun hat die Politik wieder 300 Euro mehr in der Tasche pro Monat, davon liest man nichts, das passiert so still und heimlich. Schamlos, dass Gelder nicht fließen und der brave Steuerzahler somit an der Wand steht, während die Politik satt ist. Verstehen kann man auch nicht, dass bestimmte Lebensmittelhändler nicht nur Lebensmittel verkaufen, sondern auch diverse Gebrauchsgegenstände, wo es zu regelrechten Schnäppchen Treffen lockt, es wird nicht nach Quadratmeter Einlass gewährt und auch nicht das Hygienekonzept kontrolliert. An manchen Stellen gibt es nicht mal Desinfektionsspender am Eingang. Da soll mir doch mal jemand erklären, warum das dort geht und im Einzelhandel nicht, wo alles für Hygiene und Einlass pro Quadratmeter reglementiert ist. Das ist Haarspalterei, unverhältnismäßig und vollkommen am Ziel vorbei. Private Kontakte, Kinder ohne Anzeichen des Virus, sind ein Großteil der Infektionsketten, doch diese werden jetzt wieder gelockert. Ich werte das als vollkommen falsches Signal. Diese Kontakte kann man nicht kontrollieren, die öffentlichen Räume schon. Gelder sollen fließen, doch nur wer berechtigt ist, berechnet von „was man wann wieviel verdient hat“, ?ungerecht derer die eben zuviel oder zuwenig Aufwendungen, etc. zu Grunde legen. Auch hier keine einfache Lösung oder ein Tropfen auf den heißen Stein, nein einfach gar nichts an mancher Stelle und andere eben mehr. Willkürliche Handhabung, davon abgesehen das die meisten sowieso aufgeben bis überhaupt was kommt, wenn überhaupt, dann wohl zu spät. Weil die Regierung in Sachen Impfung versagt hat, Impf Reihenfolge falsch angeordnet hat, leiden unzählige Selbstständige länger als es hätte passieren dürfen. Hauptsache die Entscheidungsträger haben ihr Geld jeden Monat durch den Steuerzahler. Ja da ist man schön verlassen wenn man sich auf diese verlässt die das Land aus der Krise führen sollen.
Sorry darauf habe ich gewartet ein kompliziertes Regelwerk aus wenn und dann aber dafür jede Woche anders. Die Bundesländer und Landkreise werden ihr übriges tun und die Reglungen nochmals anpassen, dann blickt gar man gar nicht mehr durch.
Gibt es eigentlich schon eine App die mir abhängig von GPS Position, Sonnenstand, Mondphase und ob der Mars gerade in Konjunktion zu Saturn steht anzeigt was gerade erlaubt ist? Ansonsten fände ich es noch sinnvoll den Zutritt in Geschäfte vom Durchschnittsalter der aktuell im Laden befindlichen Personen abhängig zu machen, da Ältere Personen ja bekanntlich gefährdeter sind. Ein Taschenrechner an jedem Eingang sollte reichen.