Wegen des heißen Sommerwetters pilgerten am Wochenende unzählige Menschen an den Breitenauer See bei Obersulm, sorgten laut Anwohnern für ein Verkehrschaos bei der Anfahrt und missachteten teilweise die Abstandsbestimmungen und die Maskenpflicht auf dem Gelände. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sehen die Stadt Löwenstein und die Gemeinde Obersulm nach diesen chaotischen Szenen nun keine andere Möglichkeit als den See für die Öffentlichkeit zu schließen.
Mehr dazu in der folgenden Mitteilung der beiden Gemeinden, des Landratsamtes und der Polizei Heilbronn:
Der Breitenauer See war am vergangenen Wochenende aufgrund des enormen Besucherandrangs überlaufen. Viele Badegäste haben dabei die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nicht eingehalten, die für Badeseen ohne kontrollierten Zugang – wie den Breitenauer See – gelten. Insbesondere im Badebereich und in den Warteschlangen vor den sanitären Anlagen, dem Kiosk und dem Bootsverleih wurden die Abstandsregeln und die Maskenpflicht missachtet. Die Durchsetzung und Kontrolle dieser Maßnahmen ist bei einem so großen Massenandrang wie am vergangenen Wochenende, auch mit Unterstützung durch den Polizeivollzugsdienst, nicht mehr leistbar.
Eine Regulierung der Besucherzahl durch Zugangskontrollen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ebenfalls nicht möglich. Die betroffenen Kommunen Löwenstein und Obersulm haben deshalb die medizinische Einschätzung des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Heilbronn eingeholt. Nach Beurteilung des Gesundheitsamtes besteht bei dieser großen Menschenansammlung ohne ausreichende Abstände ein hohes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt empfiehlt deshalb, den Breitenauer See zu sperren, denn es hat sich gezeigt, dass weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausgereicht haben, die Einhaltung der Corona-Verordnung sicherzustellen und so rechtmäßige Zustände einzuhalten.
Die Stadt Löwenstein und die Gemeinde Obersulm haben daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Freitag, 24. Juli 2020, in Kraft tritt. Die Sperrung gilt für sämtliche Bade- und Wassersportaktivitäten und die Liegewiesen. Außerdem werden alle Parkplätze am See geschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Das örtlich zuständige Polizeirevier Weinsberg sowie das Polizeipräsidium Heilbronn wurden in die Entscheidungsfindung miteingebunden und werden diese notwendig gewordene Maßnahme personell durch den Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften unterstützen und kontrollieren.