Konsequentes Vorgehen der Ordnungsbehörden
Bedauerlicherweise wird immer wieder Müll illegal entsorgt. Müll und Verschmutzungen sind nicht nur ein Ärgernis, unsachgemäße Müllentsorgung ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Jetzt konnten die städtischen Ordnungsbehörden dank erfolgreicher Ermittlungsarbeit gleich zwei Müllsünder überführen. Ende März entdeckte der städtische Forstrevierleiter im Hilsbacher Wald mehrere Eimer mit Bauschutt und sonstigem Müll. Der entsorgte Unrat enthielt Gegenstände, die einen Rückschluss auf den potentiellen Verursacher zuließen.
Im Zuge umfangreicher Ermittlungstätigkeiten stießen die Mitarbeiter des Ordnungsamts auf mehrere Hinweise und konnten so zügig den Täter eruieren. Mit dem Sachverhalt konfrontiert, gab der Mann den Verstoß zu. Neben der Aufgabe, den Müll wieder abzuholen, sieht sich der Täter nun mit einer Strafanzeige konfrontiert und hat eine nicht unerhebliche Geldbuße zu erwarten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig unsachgemäß Müll entsorgt, handelt gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie im Speziellen gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Sinsheim ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige und Geldbuße rechnen. Die Stadt geht gegen derartige Verstöße konsequent vor.
Die Müllentsorgung im Hilsbacher Wald war dabei nur einer von zwei Verstößen, die in wenigen Tagen geahndet wurden. Bei der Tagesstreife zwischen Eschelbach und Hoffenheim fiel den städtischen Ordnungsbediensteten ein Fahrzeug auf dem angrenzenden Feldweg auf, dessen Halter illegal Grünschnitt entsorgte. Auf frischer Tat ertappt, gab auch er den Verstoß umgehend zu, musste den Müll wieder aufladen und bekommt nun ebenfalls Post von der Bußgeldstelle.
Mitteilung der Stadt Sinsheim
Bauschutt geht gar nicht. Aber beim Grünschnitt hätte man es in der aktuellen Situation, in welcher ja alle offiziellen Möglichkeiten diesen loszuwerden weggefallen sind, auch bei einer Verwarnung sein lassen können.