Land aktualisiert erneut Corona-Verordnung

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Neue Regeln greifen bereits ab Montag

Einmal mehr hat die baden-württembergische Landesregierung in Stuttgart am umfassenden Regelwerk der Corona-Verordnungen gearbeitet, einmal mehr kommen auf die Bürgerinnen und Bürger ab dem morgigen Montag neue Regelungen zu. Die Änderungen fallen zunächst noch übersichtlich aus, mit größeren Entscheidungen, beispielsweise bezüglich der kommenden Osterfeiertage und dem Neustart der Schulen danach, wird im Laufe der nächsten Tage gerechnet.

Buchläden
Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheims zählen Buchläden ab Montag nicht mehr zu den Einzelhandelsgeschäften des täglichen Bedarfs. Für sie gelten daher zum Wochenbeginn die selben Einschränkungen wie für den restlichen Einzelhandel.
Schnelltests
Wer Dienstleistungen oder Angebote wahrnehmen möchte, braucht dafür bekannterweise einen negativen Schnelltest. Diese Schnelltests dürfen allerdings nicht komplett selbst durchgeführt werden, hier braucht es nach der neuen Verordnung eine entsprechend geschulte, dritte Person, die die Tests entweder durchführt oder deren Durchführung beaufsichtigt.
Kontaktbeschränkungen
Selbst wenn die sogenannte “Notbremse” in Kreisen mit hohen Inzidenzen greifen sollte, bleiben die Kontaktbeschränkungen unverändert wie folgt bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Autofahrten
Wer künftig Menschen in seinem Auto mitnimmt, die nicht zum eigenen Haushalt gehören (Paare, auch wenn sie getrennt leben, zählen zu einem Haushalt), sollte darauf achten, dass diese eine medizinische Schutzmaske tragen. Für haushaltsfremde Beifahrer gilt ab Montag die Maskenpflicht im PKW.
Details und Link
Die Änderungen der Corona-Verordnungen im Originalwortlaut sowie alle dazugehörigen Paragraphen und Ergänzungen, können Sie unter dem folgenden Link auf den Seiten der Landesregierung ansehen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/
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