Kontaktbeschränkungen für Kinder werden gelockert

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Kinder unter 14 Jahren werden nun doch nicht mitgezählt

Eigentlich sahen die vor wenigen Tagen verschärften Corona-Maßnahmen, beschlossen im Zuge des Bund-Länder-Treffens, eine Ausweitung der Kontaktbeschränkungen auch auf Kinder vor. So sollte sich künftig ein Haushalt mit maximal einer weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen, vorherige Ausnahmeregelungen für Kinder unter 14 Jahren entfielen ersatzlos.

Scharfe Kritik an dieser Praxis wurde unter anderem vom Kinderschutzbund, aber auch vom Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn sowie der Landes CDU formuliert. Tenor der Kritik: Die beschlossenen Regelungen würden Alleinerziehende und kleine Kinder unverhältnismäßig benachteiligen. Tatsächlich würden die verschärften Maßnahmen faktisch die Isolation von Kleinkindern nach sich ziehen, da diese schließlich nicht eigenständig einen anderen Haushalt besuchen könnten ohne eine entsprechende Aufsichtsperson bzw. einen Erziehungsberechtigten.

Unter anderem mit diesem Thema hat sich heute der baden-württembergische Landtag in einer im Internet live übertragenen Sondersitzung beschäftigt und die bislang geltenden Ausnahmen für Kinder auch in den ab Montag geltenden Regelungen verankert. Zwar darf demzufolge weiterhin ein Haushalt nur von einer haushaltsfremden Personen besucht werden, Kinder unter 14 Jahren würden hierbei aber nicht mehr mitgezählt, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Rede. Desweiteren sei laut mehreren Medienberichten angedacht, dass sich zwei Familien künftig zusammenschließen um eine Art Betreuungsgemeinschaft zu bilden, in der die Kinder abwechselnd mal im einen, mal im anderen Haushalt gemeinsam betreut werden können.

Die neueste Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase und soll voraussichtlich an diesem Wochenende verabschiedet werden. Diese vom Landtag modifizierten Maßnahmen sollen dann ab dem kommenden Montag gelten.

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