Gelockerte Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg

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Ab Mittwoch: G-Regel im Einzelhandel aufgehoben

Es gibt mal wieder Neues vom baden-württembergischen Ministerrat. In seiner gestrigen Sitzung hat das Gremium einige Anpassungen der Corona-Verordnungen beschlossen, in diesem Fall sind es aber keine Verschärfungen, sondern vorsichtige Öffnungsschritte.

Das bereits ab heute geltende Regelwerk, sieht als größten Schritt den Wegfall der G-Regeln im Einzelhandel vor. Hier brauchten Kunden – abgesehen von Geschäften der Grundversorgung – bislang entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, den Genesenen-Status oder einen aktuellen Test um einkaufen gehen zu können. Das ist nun vorerst Geschichte. Für einen Einkaufsbummel in der Innenstadt reicht das Tragen einer FFP2-Maske als Zugangsvoraussetzung in den Geschäften aus – weitere Nachweise oder Tests sind nicht nötig.

Etwas entspannter wird es auch in Sachen Kontaktdaten. Im Café oder im Restaurant müssen sie künftig keine Zettel mit Adressdaten mehr ausfüllen, auch der Login über die Luca-App und Co. ist vorerst nicht mehr nötig. Diese Regel gilt überall dort, wo bisher Kontaktdaten erhoben wurden. Ausnahmen sind sensible Bereiche wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeheime sowie Orte mit “infektiologisch riskanten Settings” – darunter versteht die Landesregierung beispielsweise Diskotheken oder Clubs.

Bei Veranstaltungen werden die Züge auch etwas gelockert, hier sind ab sofort wieder mehr Zuschauer möglich. An Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen mit 2G+ höchstens 10.000, bei normalem 2G höchstens 5.000 Personen teilnehmen. In Innenräumen sind es 4000 bzw. 2000 Personen. Bei größeren Events mit mehr als 500 Gästen müssen diesen feste Plätze zugewiesen werden, maximal 10% davon dürfen Stehplätze sein. Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen eine Beschränkung der maximalen Besucher-Kapazitäten auf höchstens 50%.

Neuigkeiten gibt es auch für Schülerinnen und Schüler. Diese müssen sich voraussichtlich noch bis Ostern weiterhin regelmäßig in der Schule testen lassen. Dies gilt nur für Kinder die bislang nicht geimpft wurden oder deren zweite Impfung bereits mehr als 3 Monate zurückliegt. Abiturienten erhalten für ihre Prüfungen teilweise einen Zeitbonus. Je nach Fach zwischen 15 und 30 Minuten. Verlängert wird auch die Ausnahmeregelungen für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, nach der der Schülerausweis weiterhin als Testnachweis gilt.

Soweit die Neuregelungen in der Zusammenfassung. Wie immer gilt: Alle Angaben ohne Gewähr. Die genaue Sprachregelung und alle Details finden Sie auf den Seiten der baden-württembergischen Landesregierung zum Nachlesen

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