Von 21 bis 5 Uhr – Ausgangsbeschränkungen nun auch im Landkreis Heilbronn

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Zahlen seit Tagen im roten Bereich – Ab Freitag greifen auch im Landkreis Heilbronn schärfere Regeln

Die Zahlen wollen und wollen nicht sinken. Seit drei Tagen liegt die 7-Tag-Inzidenz im Landkreis Heilbronn bei über 200, am heutigen Mittwoch meldet das Landratsamt sogar 215,1 Infektionen auf 100.000 Einwohner und 70 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Der Kreis Heilbronn hat aus diesem Grund nun angekündigt die Schutzmaßnahmen weiter zu verstärken und Ausgangsbeschränkungen nach der Stadt, nun auch für den Landkreis anzuordnen.

Ab Freitag dürfen die Menschen im Landkreis Heilbronn ihre Häuser und Wohnungen zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen nur aus triftigen Gründen verlassen. Laut Mitteilung des Landratsamtes zählen zu diesen triftigen Gründen:

  • Berufliche Tätigkeiten
  • Ehrenamtliche Arbeit bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Besuche bei Arzt, Therapeut und Tierarzt
  • Begleitung von Minderjährigen und Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Etwa dann, wenn ein älterer oder kranker Mensch nach 21 Uhr zum Arzt begleitet werden muss.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichem Zustand
  • Versorgung von Tieren (einschließlich das alleinige Gassigehen)
  • Das Verlassen der Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit (z. B. Hausbrand, medizinischer Notfall

Nicht zu den hier aufgeführten Ausnahmen gehört das Einkaufen oder der Besuch des Lebenspartners nach 21 Uhr. Im Zuge dieser ab Freitag inkrafttretenden Neuauflage der Allgemeinverfügung, müssen auch Friseure, Barbershops und Sonnenstudios schließen.

Es dürfen sich zudem nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen und privaten Raum treffen (einzige Ausnahme: Kinder des jeweiligen Haushalts bis einschließlich 14 Jahren).

Verboten sind darüber hinaus Veranstaltungen (ausgenommen Religions- und Glaubensgemeinschaften, Beerdigungen, Trauerfeiern usw.), Verkaufsveranstaltungen mit Eventcharakter, Flohmärkte, Jahrmärkte.

Desweiteren besteht nun auch eine Maskenpflicht auf Baustellen auch im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Personen die nach 21 Uhr den Landkreis lediglich durchqueren wollen, werden angehalten dies so zügig wie möglich zu tun. Absolut notwendige Stopps, wie beispielsweise das Tanken, bleiben erlaubt.

Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 20. Dezember, ob es zu Weihnachten die angekündigten Lockerungen geben wird, auch wenn der Landkreis weiterhin als Hotspot gilt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Laut Landratsamt soll die Situation noch vor Weihnachten entsprechend bewertet werden.

Alle Details zur Allgemeinverfügung im Originalwortlaut finden Sie auf der Webseite des Landkreises Heilbronn.

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