Das Landratsamt veröffentlicht den Jahresbericht Tierschutz 2024

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Kreis Karlsruhe. Im Jahr 2024 hat das Landratsamt Karlsruhe 1.136 tierschutzrechtliche Kontrollen bei 547 Tierhaltungen im Landkreis durchgeführt. Dabei wurden in 362 Fällen Verstöße festgestellt – darunter mangelhafte Versorgung kranker Tiere oder ein fehlender Witterungsschutz für Weidetiere. „Sowohl die Zahl der Anlasskontrollen aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung als auch die der sogenannten Plankontrollen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.  Dank der Intensivierung unserer Kontrollen sowie der Aufmerksamkeit und Meldungen aus der Bevölkerung konnten wir somit mehr Tierschutzverstöße frühzeitig erkennen und ahnden aber auch präventiv tätig werden“, sagte Amtstierärztin Dr. Yvonne Regier. 

Bei leichteren Verstößen erfolgt in der Regel eine mündliche Belehrung. Die Tierhalterinnen und Tierhalter müssen dann die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Schwerwiegende Verstöße machten es jedoch notwendig, Tiere aus ihrer Haltung zu nehmen und anderweitig unterzubringen. 

In 60 Fällen lagen erhebliche Mängel vor, die per schriftlicher Anordnung behoben werden mussten. Zudem wurden 58 Bußgeldverfahren eingeleitet und in sechs Fällen Strafanzeigen erstattet. In zehn besonders schweren Fällen wurden Tierhalteverbote ausgesprochen. Insgesamt mussten 53 Hunde, neun Katzen, sieben Ziegen, 275 Schafe, ein Pferd, zwei Hühner und ein Papagei anderweitig untergebracht werden. 

Bei einer illegalen Hundezucht entdeckten Kontrolleure in einem Haushalt zehn erwachsene Hunde und 17 Welpen. Der Halter hatte noch versucht, eine Hündin samt Welpen in einem Kühltransporter im Wald zu verstecken. Alle Tiere wurden fortgenommen und weitervermittelt; gegen den Halter wurde ein Betreuungs- und Haltungsverbot verhängt. 

Auch einem gewerblichen Tierhalter wurde das Halten von Schafen und Ziegen untersagt, nachdem er trotz mehrfacher Belehrungen und Anordnungen die Tiere nicht angemessen versorgen konnte. Mehrere Tiere verendeten, und die gesamte Herde befand sich in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Alle Tiere wurden fortgenommen und veräußert. 

Im Bereich der Tiertransporte wurden 2024 vermehrt schwere Verstöße festgestellt. Die Kontrollen fanden in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei statt und wurden entweder gemeinsam oder allein durch die Polizei durchgeführt. Gewerbliche Tiertransporte lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: unter acht Stunden und über acht Stunden, wobei an zweitere, die sogenannten „langen Beförderungen“, deutlich höhere Anforderungen gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Karlsruhe sechs lange Beförderungen kontrolliert, bei vier davon konnten Verstöße festgestellt werden. 

In einem Fall wurde ein Rindertransport mit 33 trächtigen Tieren gestoppt. Die Tiere sollten von Belgien in den Libanon transportiert werden. Bei der Überprüfung der Dokumente wurde festgestellt, dass der Transport nicht erst in Belgien, sondern schon deutlich früher in Deutschland begonnen hatte. Erforderliche Pausen wurden nicht eingehalten, die Transportplanung war fehlerhaft. Da ein tierschutzkonformer Weitertransport nicht möglich war, wurden die Tiere an den Ausgangsort in Belgien zurückgeschickt. Die zuständi-gen Behörden wurden informiert und gegen den Organisator des Transports ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Bei drei Kontrollen von jeweils mehreren Hundert Schafen, die von Spanien an einen Schlachthof in Deutschland transportiert werden sollten, wurden ebenfalls Verstöße festgestellt. In allen Fällen wurden die vorgeschriebenen Pausen für die Tiere nicht eingehalten und erforderliche Dokumente fehlten oder waren unvollständig. Außerdem waren in sämtlichen Transportern ungeeignete Tränken verbaut, die teilweise nicht für die Tiere zugänglich waren. Da die Kontrollen kurz vor dem Ziel stattfanden, wurden die Transporte schnellstens zum Endpunkt weitergeleitet. Die spanischen Behörden wurden informiert und Bußgeldverfahren eingeleitet.

Amtstierärztin Dr. Yvonne Regier betonte: „Es ist auffällig, dass bei den meisten langen Tiertransporten Verstöße festgestellt werden. Selbst wenn alle Vorgaben eingehalten werden, sind diese Transporte eine große Belastung für die Tiere. In vielen Fällen bleibt uns nur, Bußgelder zu verhängen und die zuständigen Behörden zu informieren. Aus Sicht des Tierschutzes ist es bedenklich, dass solche langen Transporte weiterhin erlaubt sind.“

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