Landratsamt: Auch Landkreis Karlsruhe steht vor nächtlichen Beschränkungen für Ungeimpfte
Sie ist ein nicht unumstrittenes Instrument im oft zitierten “Besteckkasten” der Pandemie-Bekämpfung: Die nächtliche Ausgangssperre. In den meisten Regionen Baden-Württembergs gilt aber derzeit bereits für Ungeimpfte: Nach 21 Uhr bis 5 Uhr am Morgen dürfen sie das Haus nur bei triftigen Gründen verlassen. Zu diesen Gründen zählen beispielsweise ein Besuch beim Ehepartner oder dem Lebenspartner, die Ausübung des Berufes, ein medizinischer Grund oder auch Solo-Sport im Freien.
In knapp 30 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg greift bereits eine solche Regelungen, erst vor wenigen Tagen wurde auch der Stadtkreis Karlsruhe mit besagten Einschränkungen belegt. Im Landkreis und damit auch in weiten Teilen des Kraichgau, könnte es ebenfalls in Kürze soweit sein. Darauf verweist aktuell das Landratsamt Karlsruhe in einer heute veröffentlichten Mitteilung. Noch lägen die Inzidenzen zwar unter dem Grenzwert von 500, doch die Tendenz sei seit Tagen steigend, führt das Amt weiter aus und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger die Impfangebote wahrzunehmen. „Das Risiko für eine Ansteckung mit der Omikron-Variante steigt zwar auch für geimpfte Personen. Wer jedoch zweifach geimpft oder bereits geboostert ist, minimiert erheblich die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs“, so Dr. Ulrich Wagner, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes Karlsruhe. „Und mit Booster-Impfung reduziert sich auch die Übertragungsgefahr der Infektion deutlich.“
Die nächtliche Ausgangssperre ist bereits im vergangenen Jahr Teil der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie gewesen. Als Baustein der sogenannten “Bundesnotbremse” galt sie im letzten Frühjahr bereits ab einer Inzidenz von gerade einmal 100. Weil die Inzidenzen zum Jahreswechsel sanken, hob der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die pauschale Regelung damals nach Antrag einer Klägerin aus Tübingen auf.
Zwischenzeitlich ist nicht mehr 100 die entscheidende Marke für das Inkrafttreten der Ausgangssperre, sondern eine Inzidenz von 500. Zudem gilt die nächtliche Ausgangssperre ausschließlich für weder genesene noch geimpfte Personen. Fragen wirft dabei auch die Fokussierung auf Inzidenzen als ausschlaggebender Wert auf, da Baden-Württemberg im Herbst des vergangenen Jahres eigentlich angekündigt hatte, sich in erster Linie an der Auslastung der Krankenhäuser und der sogenannten Hospitalisierungsrate zu orientieren. Wie mehrere Medien aktuell berichten, will Baden-Württemberg aufgrund der neuen Situation durch die Omikron-Variante, das bisherige Stufensystem wohl in Bälde reformieren.