Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

|

Kinderfreizeitbonus erleichtert Teilnahme an Ferien- und Freizeitangeboten

Kreis Karlsruhe. Mit dem am 11. Juni vom Bundestag beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Die Wohngeldbehörde im Landratsamt Karlsruhe weist insbesondere auf den Kinderfreizeitbonus hin, der Kinder und Jugendliche erleichtert, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen. Er wird von der Familienkasse einmalig in Höhe von 100 Euro je Kind ausbezahlt. Berechtigt sind minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die im August 2021 Sozialleistungen beziehen (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld). Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag erhalten den Bonus automatisch. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung bei der Familienkasse Baden-Württemberg, Kriegsstr. 100, 76135 Karlsruhe einen Antrag stellen. Ein Antragsformular wird ab Juli unter www.familienkasse.de abrufbar sein. Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt kann sich gerne mit der Wohngeldbehörde im Landratsamt Karlsruhe, Frau Haulena  (0721/936-70320) oder Frau Veit (0721/936-71120) in Verbindung setzen.

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

Vorheriger Beitrag

Ist Kinderschutz zu teuer?

Zweite Rheinbrücke – Philippsburg nimmt Klage zurück

Nächster Beitrag