Zweite Rheinbrücke – Philippsburg nimmt Klage zurück

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Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilt, hat die Stadt Philippsburg ihre Klage bezüglich des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth zurückgenommen. Damit sei der entsprechende Beschluss vom 15. September des Jahres 2017 rechtskräftig, so das Regierungspräsidium weiter.

Ursprünglicher Streitpunkt waren demnach die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die für das Bauprojekt festgelegt wurden. Diese werden nun auf den Flächen des ehemaligen NATO Tanklager in Huttenheim umgesetzt. Neben der Stadt Philippsburg haben auch das Land mit der Stadt Karlsruhe sowie dem BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Während mit letzteren eine Einigung bereits im Sommer 2020 erzielt werden konnte, konnte nun auch die Differenzen mit der Stadt Philippsburg durch einen Vergleich beigelegt werden, so das Regierungspräsidium.

Die nun gegebene Rechtssicherheit sei für die weitere Planung und Durchführung des Projektes ein positives Signal, führt die Karlsruhe Behörde weiter aus. im Fokus stünde nun im Rahmen der Entwurfsplanung die weitere Ausgestaltung des Bauwerks. Die nun gegebene Rechtssicherheit ist für die weitere Planung und Durchführung des Projektes ein positiv

Weitere Informationen zum Projekt B 293, Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth, sind unter diesem Link zu finden

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